Sie haben Probleme im Social Media Recht bzw. im Zusammenhang mit dem Influencer Marketing und suchen einen Rechtsanwalt?

Die Werbung in den Sozialen Medien (also beispielsweise auf Facebook, Youtube, X / Twitter, Instagram, TikTok, Snapchat und Co.) wird für Unternehmen immer wichtiger, um ihr Angebot bei potentiellen Käufern bekannt zu machen. Viele Unternehmen haben mittlerweile eigene Abteilungen teils mit ausgebildeten Social Media Managern für die Koordination der jeweiligen Werbemaßnahmen (etwa mit Influencern) oder beschäftigen auf diesen Bereich spezialisierte Social Media (Werbe)Agenturen. Auch das Influencer Marketing, also die (bezahlte) Werbung mittels „Social Media Stars“ (= Nutzer mit großer Anzahl von Followern etwa auf Facebook, Youtube, Instagram oder Snapchat etc.) gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Neben der technischen Umsetzung und des Erzielens einer größtmöglichen Aufmerksamkeit der jeweiligen Werbemaßnahme sollte jedoch auch die rechtliche Seite nicht vernachlässigt werden. So sind einerseits beim jeweiligen kommerziellen Social Media Auftritt häufig gewisse Anforderungen (Stichwort: Impressum) einzuhalten. Andererseits können auch die jeweiligen Postings selbst z.B. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht darstellen. Derartige Verstöße werden dann nicht selten von Dritten mittels einer Abmahnung angegriffen und u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bzw. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Für die Prüfung derartiger Abmahnungen empfiehlt sich erfahrungsgemäß die Zuziehung eines Fachmanns. Neben der Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich Social Media bietet unsere Kanzlei (mit einem Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie einem Patentanwalt) auch eine allgemeine Prüfung und Beratung im Social Media Recht an. Auf unserer Internetseite können Sie mehr über unser Angebot in diesem Bereich erfahren.

Melden Sie sich gerne bei Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker mit Ihrer Anfrage!

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