URHEBERRECHT

LICHTNECKER & LICHTNECKER bietet im Urheberrecht u.a. folgende Leistungen an:

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung (Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen) durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz:

  • Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sowie (modifizierte) Unterlassungserklärungen
  • Vertragsstrafen aus strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • Einstweilige Verfügungen im Urheberrecht
  • Klagen im Urheberrecht

Allgemeine Dienstleistungen:

  • Vertragsgestaltung
  • Gutachten zu urheberrechtlichen Fragestellungen
  • Prüfung von Urheberrechten
  • Urheberrechtliche Lizenzverträge

Allgemeine Informationen zum Urheberrecht

Überblick zum Urheberrecht

Zentrales Gesetz zum Schutz des Urheberrechts in Deutschland ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz UrhG), das auch europäische Vorgaben umsetzt. Für internationale Sachverhalte finden außerdem völkerrechtliche Verträge wie die (Revidierte) Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) Anwendung.

Schutzumfang des Urheberrechts

Das Urheberrechtsgesetz schützt gem. § 2 UrhG Werke (also persönliche geistige Schöpfungen) der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Hierzu zählen beispielsweise Sprachwerke, Musik, Werke der bildenden Kunst, Filmwerke usw. Daneben sind auch verwandte Werkarten wie Lichtbilder geschützt. Dem Urheber (also dem Schöpfer als natürliche Person) verschafft das Urhebergesetz zwar im Grunde ein Ausschließlichkeitsrecht, jedoch erfährt dieses Recht auch gewisse Einschränkungen (sog. Schranken des Urheberrechts).

Für die Entstehung des Urheberrechts ist dabei (zumindest in Deutschland) kein formelles Anmeldeverfahren oder eine Registrierung erforderlich. Vielmehr entsteht es bereits mit der Schöpfung.

Adressaten des Urheberrechts

Für Fotografen, Designer, Filmschaffende, Architekten, Musiker, Schriftsteller, Künstler und andere Kreative, aber auch für Unternehmen und Verbraucher gibt es vielfältige Möglichkeiten, mit dem Urheberrecht in Berührung zu kommen.

Während es bei ersteren hautsächlich um die Verteidigung urheberrechtlich geschützter Werke (z.B. Texte, Fotos / Bilder, Musik) geht, werden Verbrauchern regelmäßig Verletzungen von Urheberrechten vorgeworfen.

Vor allem das Internet hat ganz neue Bereiche eröffnet, in denen entsprechende Probleme auftreten können. Zudem hat es zu einer deutlichen Steigerung urheberrechtlicher Streitigkeiten geführt. Als Schlagworte sind hier Abmahnungen wegen „Bilderklau“ (z.B. bei Ebay oder Amazon), illegale Downloads von (MP3-)Liedern, Filmen, Software oder eBooks sowie das Filesharing der vorgenannten Medien zu nennen. Auch bei neuen Verbreitungsformen wie dem Social Sharing sowie dem „Framing“ kann das Urheberrecht relevant werden.

Abmahnung im Urheberrecht

Trotz seiner Eigenheiten und Besonderheiten weist das Urheberrecht zahlreiche Überschneidungen zum gewerblichen Rechtsschutz auf.

Wie auch im Wettbewerbsrecht soll der Verletzer den (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch die Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Abmahnung hat dabei gewisse Voraussetzungen einzuhalten, da sie sonst unwirksam ist.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir gerne, ob diese den Anforderungen genügt und unterstützen Sie bei der Reaktion (z.B. durch die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung).