Gewerblicher Rechtsschutz: Was ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

Der Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erfordert den Nachweis theoretischer Kenntnisse (nachgewiesen durch erfolgreiches Bestehen eines Fachanwalts-Lehrgangs „Gewerblicher Rechtsschutz“) sowie praktische Erfahrung (nachgewiesen durch die Bearbeitung einer gewissen Zahl an einschlägigen Fällen). Um den Titel aufrecht zu erhalten, ist zudem ein jährlicher Nachweis über absolvierte Fortbildungen, Lehrtätigkeiten oder Veröffentlichungen vorzulegen.

Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker ist seit dem Jahr 2013 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat in dieser Zeit eine Vielzahl von Fällen in diesem Bereich bearbeitet. Er ist u.a. in der Lage, Mandanten umfassend in den Bereichen Patentrecht / Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Designrecht (Geschmacksmusterrecht), Wettbewerbsrecht sowie den angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Urheberrecht zu beraten und zu vertreten. Dies geht von der Prüfung allgemeiner Fragestellungen sowie von der Anmeldung von Schutzrechten bis zur Bearbeitung von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen. Auch eine Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ist ihm möglich.

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Die theoretische Ausbildung umfasste bei Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker etwa folgende Bereiche:

– Deutsches und Europäische Patentrecht: Gegenstand und Voraussetzungen des Patentschutzes, Patenterteilungsverfahren, Patentnichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren, Gebrauchsmusterrecht, Softwareschutz

– Patentverletzung und Gebrauchsmusterverletzung: Wirkung des Patentschutzes einschließlich Grenzen der Schutzwirkung, Verletzung von Patenten, Verteidigungsmöglichkeiten bei Patentverletzungen, Rechtsfolgen von Patentverletzungen

– Lizenzvertragsrecht und Kartellrecht: Gegenstand und Inhalt von Lizenzen, Pflichten von Lizenzgeber und Lizenznehmer, Lizenzen in der Insolvenz

– Arbeitnehmererfindungsrecht: Anwendungsbereich des ArbnErfG, Rechte und Pflichten bei Diensterfindungen, Vergütungsansprüche einschließlich Methoden zur Ermittlung des Erfindungswertes

– Geschmacksmusterrecht / Designrecht: Schutzentstehung und Voraussetzungen, Schutzumfang, Durchsetzung und Verteidigung, Löschungsklage und Nichtigkeitsklage

– Markenrecht: Entstehung und Inhalt des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, abstrakte Markenfähigkeit, absolute Schutzhindernisse, Löschung einer Marke, Verletzung von Kennzeichen und geschäftlichen Bezeichnungen, Schutz von Domains

– Wettbewerbsrecht: Struktur und Übersicht über das UWG, Vertiefung der wichtigsten Tatbestände des UWG (z.B. Unlauterkeit, irreführende Werbung, vergleichende Werbung, unzumutbare Belästigung), Sonderprobleme des UWG (z.B. internetbezogene Rechtsprobleme, Heilmittelwerberecht, Lebensmittelrecht, Preisrecht)

– Urheberrecht: Rechtsnatur und Reichweite des Urheberrechts, Nutzungs- und Verwertungsrechte von Urheberrechten, Schranken des Urheberrechts, Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen

– Prozessuale Besonderheiten: Außergerichtliches Verfahren einschließlich Verwarnung, Abmahnung und Vertragsstrafe, besondere einstweilige Verfügungen, Tätigwerden der Zollbehörden, Vollstreckung

Weitere Informationen zum Fachanwaltstitel finden Sie hier.

Für Ihre Anfragen im gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Anwalt Dr. Lichtnecker gerne telefonisch unter unter 08721-98240-00 oder per E-Mail an info@patente-bayern.de zur Verfügung.