Förderprogramm für Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen (WIPANO)

Zahlreiche Studien zeigen, dass innovative Unternehmen, die ihre Entwicklungen durch Schutzrechte absichern lassen, erfolgreicher als andere sind. Auch und gerade wirtschaftlich herausfordernde Phasen können für die Entwicklung neuer Ideen und Innovationen genutzt werden. Hierfür kann – soweit jeweils möglich – die Anmeldung von Schutzrechten sinnvoll sein, um sich einen Wettbewerbsvorsprung vor Mitbewerbern zu sichern. Gerade für Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen gibt es dabei mit dem Programm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ eine sehr interessante Fördermöglichkeit. Aber auch Markenanmeldungen und Anmeldungen von Designs / Geschmacksmustern werden in diesem Zusammenhang gefördert.

Im Folgenden finden Sie einen groben und unverbindlichen Überblick über entsprechende Fördervoraussetzungen (basierend auf Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“) (ohne Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit):

Wer erhält die Förderung für die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern (sowie für Markenanmeldungen und Designanmeldungen)?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
  • Bis zu 250 Beschäftigte und Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß EU-Definition)
  • Tätigkeit im Haupterwerb
  • Niederlassung / Betriebsstätte in Deutschland

Welche Fördervoraussetzungen gibt es noch?

  • In den letzten drei Jahren darf vom Antragsteller (Unternehmen / Freiberufler) kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet worden sein
  • Mehrfachantragstellungen bzw. die parallele Förderung verschiedener Vorhaben eines Antragstellers sind nicht möglich
  • Die Zuwendung findet in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses statt, wobei diese Ausgaben durch das Unternehmen vorfinanziert werden müssen

Wie lange ist die Projektlaufzeit des Förderprogramms?

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Die Richtlinie trat mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft. Anträge können bis zum 31.10.2027 gestellt werden.

Wie hoch ist die Fördersumme des Programms WIPANO?

  • Der maximale Förderanteil beläuft sich beim Programm WIPANO auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, welche auf 32.000,00 Euro begrenzt sind.
  • Dies ergibt einen maximalen Zuschuss bzw. maximale Fördersumme von 16.000,00 Euro.

Was wird von dem Förderprogramm für Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen gefördert?

Das Förderprogramm für Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen bezieht sich auf den gesamten Prozess der Schutzrechtsanmeldung und damit zusammenhängender Leistungen und erfasst sowohl die Kosten der beauftragten Dienstleister (z.B. Patentanwalt), als auch die Amtsgebühren für die Anmeldungen.

Die Förderung selbst ist in zweiverschiedene Module unterteilt (auszugsweise Darstellung):

Leistungspaket (LP)Inhalt / Umfang
Modul 1Beratung zur Schutzrechtsanmeldung; Stand-der-Technik-Recherche (inklusive Prüfung auf Neuheit) (> Schutzrechtsrecherche); Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patenten bzw. Gebrauchsmustern (Patentanwaltskosten); Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patenten bzw. Gebrauchsmustern; Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (Z.B. Anmeldestrategie) (> Strategieberatung)
Modul 2Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analse; Marken- und Designanmeldungen; aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand); Prototypenbau (keine Eigenleistung); Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen usw.); zusätzliche Recherchen, inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (z.B. „Freedom-to-Operate-Recherche“, Kollisionsrecherche, Marktrecherche etc.); Patentrechtsschutzversicherung; Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung

Wer hilft mir bei Fragen zum Förderprogramm weiter?

Unmittelbarer Ansprechpartner für die Förderung ist der Projektträger Jülich (PtJ). Bei Fragen zu gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs / Geschmacksmustern sowie zum Förderprogramm WIPANO steht aber auch unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.