Fans, Follower, Abonnenten oder Likes für den Account auf Facebook, TikTok, Instagram oder X / Twitter kaufen – zulässig oder nicht?

Startet man mit einem Account auf einer Social Media Plattform wie Facebook, TikTok, X / Twitter oder Instagram, so ist es häufig ernüchternd, wenn sich lediglich eine überschaubare Anzahl von Fans, Followern oder Abonnenten hierfür interessieren und dem Account folgen oder die Seite „liken“ (also den „gefällt mir-Button“ drücken).

Es mag daher vielfach reizvoll erscheinen, auf einschlägige Angebote im Internet einzugehen und sich bei einschlägigen Anbietern Follower, Abonnenten oder „Likes“ gleich im Paket von mehreren hundert oder tausend zu kaufen, um den eigenen Account dadurch (vermeintlich) aufzuwerten. Hintergedanke ist dabei, dass diese größere Anzahl dann weitere „echte“ Fans, Follower oder Abonnenten anzieht, weil diese die Seite als eher relevant erachten.

Mittlerweile kann es jedoch als herrschende Meinung angesehen werden und wurde auch schon gerichtlich geklärt, dass der Kauf von Fans, Followern, Abonnenten oder Likes einen – auch abmahnfähigen – Wettbewerbsverstoß darstellt. Hierdurch wird nämlich eine Irreführung über die Relevanz und Größe sowie die Beliebtheit des Accounts hervorgerufen. Der Verkehr geht regelmäßig davon aus, dass ein Folgen oder „liken“ freiwillig und nach einer (bewussten) Beschäftigung mit dem Angebot zustande kommt und rechnet nicht mit derartigen Manipulationen.

Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist von derartigen Käufen daher abzuraten.

Für weitere Anfragen rund um das Social Media Recht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Lichtnecker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) gerne zur Verfügung.

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