Wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten haben und Ihnen eine (angebliche) Markenverletzung vorgeworfen sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung (bzw. einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung) von Ihnen gefordert wird, empfiehlt sich die rechtzeitige Prüfung des Vorgangs durch einen Spezialisten (z.B. einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder einen Patentanwalt). Melden Sie sich einfach bei uns, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Da Abmahnungen nicht selten unberechtigt sind, sollten Sie die im Regelfall beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben. Die Unterzeichnung einer solchen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (mit oft sehr hoher Vertragsstrafe) bringt nicht selten gravierende Konsequenzen mit sich und verpflichtet Sie meist auch zur Zahlung von vierstelligen Anwaltskosten, die auf Basis eines Streitwerts von nicht selten über 100.000 € berechnet werden.
Aufgrund der häufig bestehenden Besonderheiten ist daher eine frühzeitige Prüfung durch einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt ratsam. Um eine geeignete Antwort vorzubereiten, sollte mit der Kontaktaufnahme außerdem nicht bis zum Fristablauf gewartet, sondern möglichst bald professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Zwar kann auch eine eigene Recherche im Internet einen ersten Überblick geben, doch kommt es bei den oft sehr komplexen Fallkonstellationen fast immer auf Feinheiten an, die erst durch eine eingehende Prüfung durch einen Spezialisten angemessen berücksichtigt werden können.
„Markenanwälte“ mit entsprechender Erfahrung können Ihnen meist relativ schnell eine erste Einschätzung zu möglichen Erfolgschancen bzw. Risiken sagen und entwickeln dann gemeinsam mit Ihnen eine bestmögliche Verteidigungsstrategie.
Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei hat jahrelange Erfahrung bei der Bearbeitung von Abmahnungen im Markenrecht und steht für Ihre Anfragen gerne zur Verfügung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Unverbindliche Anfrage
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bzw. Patentanwalt mit jahrelanger Erfahrung bei der Bearbeitung markenrechtlicher Angelegenheiten
- Kompetente und zügige Bearbeitung (im Notfall und nach endgültiger Übernahme des Mandats ggf. bereits am selben Tag)
- Individuelle Abstimmung der Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung der Erfolgschancen sowie der Situation des Abgemahnten
- Bundesweite Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland)
Gerne stehen Ihnen Patentanwalt Dr. Markus Lichtnecker sowie Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Florian Lichtnecker für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Bei markenrechtlichen Abmahnungen kann die Kanzlei z.B. Einzelpersonen, Startups und Unternehmen nicht nur aus der näheren und mittleren Umgebung in Niederbayern (mit den Landkreisen Rottal-Inn, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen, Passau, Landshut, Regen und Kelheim), in Oberbayern (mit den Landkreisen Mühldorf, Altötting, Erding, Traunstein und Freising) und in der Oberpfalz (mit den Landkreisen Regensburg und Cham) vertreten, sondern kann Mandanten aus ganz Deutschland und darüber hinaus gerne unterstützen.