Abmahnung Gebrauchsmusterrecht wegen Gebrauchsmusterverletzung – Schnelle und unkomplizierte Hilfe von erfahrenen Anwälten für Gebrauchsmusterrecht!

– Kostenlose Kurzeinschätzung von Patentanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz –

Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (bzw. „Gebrauchsmusterkanzlei“ / „Kanzlei für Gebrauchsmusterrecht“)

Wenn es um das Thema Gebrauchsmusterrecht Abmahnung wegen einer möglichen Gebrauchsmusterverletzung geht, helfen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte von LICHTNECKER & LICHTNECKER gerne schnell und unkompliziert bei den nächsten Schritten. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (bzw. „Kanzlei für Gebrauchsmusterrecht“) mit Patentanwalt (Deutscher und Europäischer Patentanwalt, European Patent, Trademark und Design Attorney, Europäischer Patentvertreter) und Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) vertritt seit vielen Jahren Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen erfolgreich bei Abmahnungen im Gebrauchsmusterrecht sowie bei Patentrecht Abmahnungen. Dies gilt sowohl für Abmahnungen, als auch bei gerichtlichen Verfahren (einstweiligen Verfügungen und Klagen wegen angeblichen Gebrauchsmusterverletzungen) sowie bei Sperrungen auf Amazon (häufig bei Amazon Händlern / AMZ-Sellern).

Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon unverbindlich Kontakt mit uns auf, um abzuklären, wie wir Ihnen helfen können!

Übersicht: Die Abmahnung im Gebrauchsmusterrecht wegen Gebrauchsmusterverletzung:

Häufige Fragen in Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen Gebrauchsmusterrechtverletzung:

Was ist eine Gebrauchsmusterrecht Abmahnung? Bzw. was ist eine gebrauchsmusterrechtliche Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung?

Was ist eine gebrauchsmusterrechtliche Berechtigungsanfrage?

Was ist die Definition einer Gebrauchsmusterverletzung?

Welche Konsequenzen gibt es bei einer Gebrauchsmusterrechtabmahnung?

Was beinhaltet eine Unterlassungserklärung bei einer Gebrauchsmusterverletzung?

Reaktion auf Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung:

Soll oder kann ich eine Gebrauchsmusterrechtsabmahnung ignorieren?

Wie sollte ich auf eine Abmahnung wegen einer Gebrauchsmusterrechtsverletzung reagieren? Was sind die nächsten Schritte bei einer Gebrauchsmusterabmahnung?

Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung verteidigen?

Tipp: Wie kann ich eine Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung vermeiden?

Kosten Abmahnung Gebrauchsmusterrecht:

Welche Kosten fallen bei einer Gebrauchsmusterrecht Abmahnung wegen einer möglichen Gebrauchsmusterverletzung an? Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Abmahnung im Gebrauchsmusterrecht? Wie teuer ist eine Abmahnung bei einer Gebrauchsmusterverletzung?

Was ist der Streitwert bei einer Gebrauchsmusterverletzung?

Wie soll man bei einer unberechtigten Abmahnung reagieren? Was sollte man bei einer unberechtigten Abmahnung tun?

Wer trägt die Kosten bei einer unberechtigten Abmahnung?

Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei LICHTNECKER & LICHTNECKER – Ihre Kanzlei für Gebrauchsmusterrecht!

Wer sind unsere spezialisierten Gebrauchsmusterrecht Anwälte / Anwälte für Gebrauchsmusterrecht?

Was sind die Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei für Gebrauchsmusterrecht?

Welche Informationen benötigt die Patentrechtkanzlei für eine Verteidigung wegen Gebrauchsmusterverletzung?

Wo vertritt die Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei bei Patentverletzungen?

Häufige Fragen in Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen Gebrauchsmusterrechtverletzung:

Was ist eine Gebrauchsmusterrecht Abmahnung? Bzw. was ist eine gebrauchsmusterrechtliche Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung?

Bei einer Gebrauchsmusterrecht Abmahnung meldet sich ein Gebrauchsmusterinhaber über seinen Anwalt (Patentanwalt oder Rechtsanwalt) oder ggf. auch selbst und teilt mit, dass er sich von einem Angebot gestört fühlt und von einer Gebrauchsmusterverletzung ausgeht. In einer gebrauchsmusterrechtlichen Abmahnung werden zudem das Einstellen der (angeblichen) Gebrauchsmusterrechtverletzung sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung / Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und meist auch weitere Punkte gefordert.

Was ist eine gebrauchsmusterrechtliche Berechtigungsanfrage?

Eine Berechtigungsanfrage im Gebrauchsmusterrecht ist im Vergleich zu einer gebrauchsmusterrechtlichen Abmahnung das mildere Mittel, da hier kein ausdrückliches Unterlassen und auch keine Anwaltskostenerstattung gefordert werden. Generell sollte auch eine solche gebrauchsmusterrechtliche Berechtigungsanfrage ernstgenommen und richtig darauf reagiert werden, da sich auch dies zu einer größeren (ggf. auch gerichtlichen) Streitigkeit entwickeln kann.

Was ist die Definition einer Gebrauchsmusterverletzung?

Eine Gebrauchsmusterverletzung liegt dann vor, wenn das jeweilige Angebot (Produkt oder Verfahren) in den Schutzbereich eines gültigen Gebrauchsmusters fällt und das Gebrauchsmuster ohne Erlaubnis des Gebrauchsmusterinhabers gewerblich genutzt wird.

Welche Konsequenzen gibt es bei einer Gebrauchsmusterrechtabmahnung?

Wichtigste Konsequenz einer Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung ist die Forderung nach einem Einstellen / Unterlassen der möglichen Verletzungshandlung verbunden mit dem Verlangen, dass eine Unterlassungserklärung unterschrieben und abgegeben wird. Außerdem werden meist auch noch die Erstattung der Anwaltskosten sowie Auskunft und Schadensersatz wegen Gebrauchsmusterverletzung gefordert.

Wenn es zu keiner außergerichtlichen Lösung kommt, dann können die jeweiligen Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden. Im sehr seltenen Fall einer einstweiligen Verfügung wegen Gebrauchsmusterrechtsverletzung kann es sein, dass ein Gericht auf Antrag innerhalb kurzer Zeit von wenigen Stunden oder Tagen entscheidet, dass das möglicherweise gebrauchsmusterverletzende Angebot z.B. nicht mehr produziert, angeboten oder verkauft werden darf.

Was beinhaltet eine Unterlassungserklärung bei einer Gebrauchsmusterverletzung?

Im Rahmen einer Unterlassungserklärung bei einer Gebrauchsmusterverletzung (bzw. einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung) soll sich der Abgemahnte / mögliche Verletzer dazu verpflichten, die gebrauchsmusterverletzende Handlung möglichst ab sofort einzustellen. Zudem wird für den Fall einer künftigen Verletzung eine Vertragsstrafe gefordert.

Reaktion auf Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung:

Soll oder kann ich eine Gebrauchsmusterrechtsabmahnung ignorieren?

Wenn nicht sicher ist, dass es sich um eine „Fake-Abmahnung“ oder einen offensichtlichen Fehler handelt, sollte eine Gebrauchsmusterrechtsabmahnung nicht ignoriert, sondern ernst genommen werden. Wenn man hierauf nicht oder nicht richtig reagiert, drohen schwerwiegende Konsequenzen, wie etwa eine kurzfristige Unterlassungsverfügung eines Gerichts und ggf. auch hohe Schadensersatzforderungen.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung wegen einer Gebrauchsmusterrechtsverletzung reagieren? Was sind die nächsten Schritte bei einer Gebrauchsmusterabmahnung?

Die richtige Reaktion auf eine Gebrauchsmusterabmahnung ist überaus wichtig. Wenn man eine Abmahnung wegen einer Gebrauchsmusterrechtsverletzung erhalten hat, sollte man zunächst Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln oder direkt die Gegenseite oder deren Anwalt (Patentanwalt oder Rechtsanwalt) kontaktieren.

Achtung: Durch überstürztes oder falsches Handeln kann es zu negativen Folgen und kaum korrigierbaren Fehlern kommen!

Eine Gebrauchsmusterabmahnung sollte jedoch auch nicht ignoriert werden. Empfehlenswert ist eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit einem Gebrauchsmusterspezialisten und eine professionelle Reaktion auf eine Gebrauchsmusterrecht Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist.

Wichtiger Tipp: Sie sollten die in der Abmahnung gesetzte Frist unbedingt einhalten und die Gebrauchsmusterabmahnung kurzfristig selbst prüfen oder von einem spezialisierten Anwalt für Gebrauchsmusterrecht / „Gebrauchsmusterrecht Anwalt“ (z.B. Patentanwalt oder „Fachanwalt für Gebrauchsmusterrecht“) prüfen lassen.

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Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung verteidigen?

Generell gibt es verschiedene Ansatzpunkte, wie ich mich gegen eine Abmahnung im Gebrauchsmusterrecht wegen Gebrauchsmusterverletzung verteidigen kann.

Hierbei gibt es ganz generell zwei Verteidigungslinien:

  1. Verletzung bestreiten und argumentieren, dass keine Gebrauchsmusterverletzung (weder Wortsinn, noch Äquivalenz) vorliegt, z.B. weil das abgemahnte Produkt nicht in den Schutzbereich des Gebrauchsmusters fällt. Hier empfiehlt sich die Analyse durch einen Gebrauchsmusterrechtsspezialisten, der die Verletzungsprüfung vornimmt. Ggf. greifen auch Ausnahmen (z.B. bei der sog. Erschöpfung oder einer rein privaten Nutzung)
  2. Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig: Evtl. gibt es Ansatzpunkte, dass das Gebrauchsmuster nicht neu oder nicht erfinderisch ist und nicht eingetragen werden durfte. Auch hier ist eine Gebrauchsmusterrecherche / Neuheitsrecherche durch einen Spezialisten sinnvoll. Ggf. kann man auch über ein Gebrauchsmusterlöschungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München nachdenken.

Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen bietet eine auf die jeweilige Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie. Zu nennen sind hier z.B. das Bestreiten der Forderung, Verhandlungen mit der Gegenseite, Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung), Angriff auf das Gebrauchsmuster durch ein Gebrauchsmusterlöschungsverfahren, negative Feststellungsklage etc.

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Tipp: Wie kann ich eine Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung vermeiden?

Leider gibt es keine Möglichkeit, dass man mit 100%iger Sicherheit eine Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung vermeiden kann. Durch entsprechende Beratung und Prüfung von Gebrauchsmusterspezialisten und Schutzrechtsrecherchen lässt sich das Risiko einer Gebrauchsmusterverletzung und damit einer Gebrauchsmusterrecht Abmahnung aber zumindest reduzieren.

Kosten Abmahnung Gebrauchsmusterrecht:

Welche Kosten fallen bei einer Gebrauchsmusterrecht Abmahnung wegen einer möglichen Gebrauchsmusterverletzung an? Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Abmahnung im Gebrauchsmusterrecht? Wie teuer ist eine Abmahnung bei einer Gebrauchsmusterverletzung?

Die genauen Kosten einer Gebrauchsmusterrecht Abmahnung wegen einer möglichen Gebrauchsmusterrechtsverletzung, lassen sich leider nicht allgemein oder genau vorhersagen. Die Anwaltskosten bei einer Gebrauchsmusterverletzung hängen vor allem davon ab, welchen Gegenstandswert / Streitwert der gegnerische Anwalt (z.B. Patentanwalt, Rechtsanwalt für Gebrauchsmusterrecht oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) festsetzt. Generell sind die Streitwerte im Gebrauchsmusterrecht und damit auch die Kosten für eine Abmahnung im Gebrauchsmusterrecht aber relativ hoch, so dass die Abmahnkosten des Anwalts meist im vierstelligen Bereich liegen. Bei gerichtlichen Verfahren liegen die gesetzlichen Anwaltskosten über die Instanzen hinweg eher im fünfstelligen Bereich. Für die außergerichtliche Vertretung bietet unsere Kanzlei für Gebrauchsmusterrecht häufig Pauschalpreise für die Kosten des Patentanwalts oder Rechtsanwalts an oder wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab, was oft deutlich günstiger für die Abgemahnten ist.

Was ist der Streitwert bei einer Gebrauchsmusterverletzung?

Eine Gebrauchsmusterverletzung hat keinen festen Streitwert. Der Streitwert hängt vielmehr vom Einzelfall ab. Generell sind die Streitwerte bei einer Gebrauchsmusterverletzung meist relativ hoch und belaufen sich häufig auf mindestens 100.000 Euro, können aber auch bei über einer Million Euro und mehr liegen.

Wie soll man bei einer unberechtigten Abmahnung reagieren? Was sollte man bei einer unberechtigten Abmahnung tun?

Auch wenn Sie meinen, dass die Abmahnung völlig unberechtigt ist, empfiehlt sich im Regelfall eine anwaltliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt. Kommt man dann zum Ergebnis, dass wirklich keine Rechtsverletzung vorlag, so kann man Gegenansprüche beim Abmahner geltend machen und z.B. die Erstattung der Anwaltskosten fordern. Ggf. kommt auch eine negative Feststellungsklage in Betracht.

Wer trägt die Kosten bei einer unberechtigten Abmahnung?

Stellt sich heraus, dass eine unberechtigte Abmahnung vorlag und z.B. gar keine Gebrauchsmusterverletzung gegeben ist, so besteht ein Ersatzanspruch gegen den Abmahner (Gebrauchsmusterinhaber) und im Grunde müsste dieser für die entstandenen Schäden – wie etwa die eigenen (gesetzlichen) Anwaltskosten – aufkommen.

Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei LICHTNECKER & LICHTNECKER – Ihre Kanzlei für Gebrauchsmusterrecht!

Wer sind unsere spezialisierten Gebrauchsmusterrecht Anwälte / Anwälte für Gebrauchsmusterrecht?

  • Markus Lichtnecker: Deutscher Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney, European Patent Litigator (UPC) (Zulassung als Patentanwalt bei der Deutschen Patentanwaltskammer & als Vertreter beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum seit 2014 // Zulassung als Vertreter beim Europäischen Patentamt (European Patent Attorney) seit 2015)
  • Florian Lichtnecker: Deutscher Rechtsanwalt (Anwaltszulassung seit 2010, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2013)

 Was sind die Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei für Gebrauchsmusterrecht?

  • Langjährige Erfahrung der Partner aus über 10 Jahren in eigener Kanzlei und Vielzahl erfolgreicher Fälle
  • Hochspezialisiertes Team aus Patentanwalt und Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Direkte und schnelle Betreuung durch die erfahrenen Partner der Kanzlei
  • Konkurrenzfähige Konditionen (teils auch Pauschalgebühren für außergerichtliche Vertretung)
  • Wirtschaftliches und lösungsorientiertes Vorgehen abgestimmt auf jeweilige Situation

Welche Informationen benötigt die Patentrechtkanzlei für eine Verteidigung wegen Gebrauchsmusterverletzung?

Zum einen benötigt der auf Gebrauchsmusterrecht spezialisierte Anwalt (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) die erhaltene Gebrauchsmusterrecht Abmahnung. Zum anderen sind auch folgende Zusatzinformationen sinnvoll, um den Sachverhalt besser einordnen zu können:

  • Trifft der Vorwurf aus Ihrer Sicht zu oder sehen Sie Unterschiede zwischen dem angeblich verletzten Schutzrecht und Ihrem Produkt / Angebot?
  • Gibt es ggf. Rechtfertigungsgründe?
  • Ist Ihnen ggf. bekannt, dass die vom Gebrauchsmuster geschützte Erfindung der Gegenseite bereits länger als 6 Monate vor deren Anmeldetag veröffentlicht wurde oder gab es sie bereits vor dem Anmeldetag von Dritten?

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Wo vertritt die Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei bei Patentverletzungen?

Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (mit Patentanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) kann bei Gebrauchsmusterverletzungen bundesweit vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten (z.B. in München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mannheim, Hamburg, Berlin etc.) vertreten.

Die spezialisierte Kanzlei ist in Eggenfelden (Rottal-Inn u.a. mit Pfarrkirchen, Simbach am Inn, Arnstorf, Massing, Gangkofen und Bad Birnbach) angesiedelt. In einem Umkreis von ca. 100 km finden sich nicht nur die weiteren Landkreise Niederbayerns (Passau u.a. mit Pocking, Vilshofen, Hauzenberg, Fürstenzell, Ortenburg, Bad Griesbach, Bad Füssing, Ruhstorf an der Rott, Tiefenbach und Salzweg; Landshut u.a. mit Vilsbiburg, Rottenburg an der Laaber, Altdorf, Ergolding, Ergoldsbach, Essenbach und Geisenhausen; Dingolfing-Landau u.a. mit Landau an der Isar, Eichendorf, Pilsting, Reisbach, Frontenhausen, Wallersdorf und Mengkofen; Straubing-Bogen u.a. mit Geiselhöring, Mallersdorf und Straßkirchen; Deggendorf u.a. mit Osterhofen, Plattling und Hengersberg; Freyung-Grafenau u.a. mit Waldkirchen und Röhrnbach; Regen u.a. mit Viechtach, Zwiesel und Teisnach; Kelheim u.a. mit Abensberg Mainburg, Neustadt an der Donau, Riedenburg und Bad Abbach; inklusive der zugehörigen Regionen Bäderdreieck, Bayerischer Wald, Bayerisches Golf- und Thermenland (in Südostbayern bzw. Ostbayern / Südbayern), sondern auch die umliegenden Landkreise Oberbayerns (Altötting u.a. mit Burghausen, Neuötting, Töging am Inn, Burgkirchen an der Alz, Garching an der Alz und Tüßling; Mühldorf u.a. mit Waldkraiburg, Haag in Oberbayern, Neumarkt-Sankt Veit und Ampfing; Traunstein u.a. mit Traunreut, Trostberg, Tittmoning, Chiemsee, Chiemgau und Waging am See; Erding u.a. Dorfen, Taufkirchen (Vils), Oberding, Moosinning und Isen; Freising u.a. mit Moosburg an der Isar und Neufahrn bei Freising) und der Oberpfalz (mit den Landkreisen Cham u.a. mit Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting und Waldmünchen; Regensburg u.a. mit Regenstauf, Neutraubling, Lappersdorf, Nittendorf und Wörth an der Donau). Auch aus dem benachbarten Österreich (z.B. Oberösterreich u.a. mit Linz, Braunau, Schärding und Ried im Innkreis; Salzburg) ist unsere Patentrechtskanzlei gut zu erreichen. Gerne stehen wir aber auch für Unternehmen aus ganz Deutschland, Europa und weiteren Ländern zur Verfügung.

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