Abmahnung im Zusammenhang mit der Corona-Krise bzw. COVID-19

Zu Zeiten von COVID-19 / Corona hat  man immer wieder davon gelesen, dass Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandanten Abmahnungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise bzw. COVID-19 verschicken. Diese hatten nicht selten hohe Rechtsanwaltskosten und weitere negative Konsequenzen zur Folge. Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrung bei der Bearbeitung von Abmahnungen und unterstützen Sie gerne bei diesen Themen.

Den oben genannten Abmahnungen lagen z.B. die folgenden (angeblichen) Verstöße gegen Wettbewerbsrecht sowie Markenrecht zugrunde:

  • Selbstgemachte Atemschutzmasken bzw. selbstgenähte Corona-Schutzmasken werden nicht richtig gekennzeichnet
  • „Normale“, nicht medizinische Masken werden als „Mundschutzmaske“, „Schutzmaske“, „Mund-Nase-Schutz“ oder „Mundschutz“ bezeichnet oder z.B. damit beworben, dass diese vor dem Corona-Virus schützen
  • Es wird der Eindruck erweckt, bei der angebotenen Maske handle es sich um ein Medizinprodukt, bei dem strenge Voraussetzungen gelten
  • Es wird für Trennwände mit der Bezeichnung „Spuckschutz“ geworben

Wenn Sie eine Abmahnung in diesen Bereichen erhalten haben, können Sie uns dazu unverbindlich kontaktieren, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Außerdem unterstützen wir Sie auch bei der Absicherung und rechtssicheren Gestaltung Ihrer Produkte oder Werbeauftritte.

Unsere Patent- und Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz steht gerne für Ihre Anfragen zu diesen und ähnlichen Themen zur Verfügung.