Rechtsanwalt und Patentanwalt helfen bei Plagiaten auf Messen u.a. in München / Bayern, z.B. Abmahnungen, Patentverletzungen, Markenverletzungen oder Designverletzungen

Messen und Ausstellungen sind für Unternehmen bzw. Aussteller häufig Anlass, sich mit gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs / Geschmacksmuster sowie dem Urheberrecht zu befassen. So gibt es beispielsweise am Messestandort München verschiedenste Messen, wie etwa die „Trendset mit Bijoutex“ (Fachmesse für Wohnambiente, Tischkultur und Lebensart), die BAU (Baumesse), die BAUMA (Bergbau- und Baumaschinenmesse),  die Intersolar (Fachmesse für die Solarwirtschaft), die ISPO MUNICH (Sportartikelmesse) etc., bei denen Schutzrechte der Aussteller erfahrungsgemäß vielfach eine Rolle spielen. Teils werden auch Plagiate / Fakes (z.B. von Produktpiraten bzw. Markenpiraten) angeboten und es finden direkt auf der Messe rechtliche Auseinandersetzungen mit oft gravierenden Auswirkungen statt.

Unsere spezialisierte Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzlei mit Patentanwalt und unterstützt Sie dabei, wenn mögliche Schutzrechtsverletzungen oder Plagiate bei Dritten vorliegen oder Sie sich gegen entsprechende Vorwürfe zur Wehr setzen möchten oder Abmahnungen im Raum stehen. Neben Messen in München bzw. Bayern können wir Sie jedoch auch bei Veranstaltungen in anderen Teilen Deutschlands unterstützten.

Melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns, um Ihre Möglichkeiten kurzfristig abzuklären.

Mögliche Aktivitäten vor einer Messe

Im Vorfeld von Messen oder Ausstellungen geht es häufig um die Absicherung von eigenen Produkten (Schutzrechtsanmeldungen), die erstmals der Öffentlichkeit gezeigt werden. Da ab der erstmaligen Veröffentlichung grundsätzlich kein Patentschutz mehr möglich ist, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig Gedanken zu möglichen Patentanmeldungen zu machen und sich hierzu rechtzeitig mit Spezialisten (z.B. einem Patentanwalt oder einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) auszutauschen. Auch die Anmeldung von Designs / Geschmacksmustern oder Marken (z.B. Wortmarken, Wort-Bildmarken, Logos, Slogans) vor Beginn der Veranstaltung kann durchaus sinnvoll sein, um späteren Ärger zu vermeiden. Markenanmeldungen und Designanmeldungen sind im Regelfall auch relativ kurzfristig und zu Pauschalpreisen möglich. Demgegenüber benötigt die Anmeldung technischer Schutzrechte (also von Patenten oder Gebrauchsmustern) zumeist einen etwas größeren Vorlauf. Ausnahmsweise kann hier jedoch auch eine provisorische Anmeldung eingereicht werden.

Ist ein möglicher Verletzer / Nachahmer bereits bekannt, so sollten Informationen zu diesem gesammelt werden und – z.B. in Abstimmung mit einem spezialisierten Anwalt – eine Strategie zum weiteren Vorgehen gegen den Verletzer erarbeitet werden, um auf der Messe angemessen reagieren zu können.

Um zu verhindern, dass rechtsverletzende Produkte überhaupt nach Deutschland bzw. die Europäische Union gelangen, empfiehlt sich die rechtzeitige Einreichung von Grenzbeschlagnahmeanträgen nach der Grenzbeschlagnahmeverordnung (EG) Nr. 608/2013.

Mögliche Aktivitäten während einer Messe

Aber auch während einer Messe oder Ausstellung kann es vielfach zu Problemen kommen. Sei es, dass Dritte (Produktpiraten) die eigenen Produkte ganz oder teilweise kopieren, oder dass man als Aussteller selbst mit einem Verletzungsvorwurf (z.B. einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung) konfrontiert wird und etwa der Messestand geräumt wird und eine Beschlagnahme (angeblich) rechtsverletzender Produkte stattfindet.

Soll gegen Nachahmungen / Plagiate (also z.B. die Verletzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Designs) vorgegangen werden, so gibt es – teils im Zusammenspiel mit Gerichten oder dem Zoll – verschiedene Möglichkeiten, die Verletzung abzustellen und etwa die schutzrechtsverletzenden Güter beschlagnahmen zu lassen und den Messestand zu räumen. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema. Da ein effektives Vorgehen während der oft kurzen Messezeit vor allem durch die Einschaltung von Gerichten möglich ist, sollten unmittelbar nach Kenntnisnahme des Verstoßes entsprechende Schritte eingeleitet werden.

Für Fragestellungen in diesem Zusammenhang stehen wir als Patentanwalt bzw. Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gerne per Telefon unter 08721-98240-00 oder per E-Mail an Messe@Patente-Bayern.de zur Verfügung.