Kann ich ein Patent oder Gebrauchsmuster selbst ohne Patentanwalt anmelden?

Wenn man die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München liest, kann der Eindruck entstehen, dass man ein Patent oder Gebrauchsmuster auch selbst und ohne einen Patentanwalt anmelden kann und dieser nahezu überflüssig ist. Dieser Eindruck ist meist jedoch nicht richtig und kann zu nicht unerheblichen Nachteilen führen.

Laut Patentamt scheint es, dass man für eine Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA lediglich ein paar Formulare ausfüllen und einen Betrag von 60,00 Euro (bzw. 40,00 Euro bei elektronischer Anmeldung) für die Patentanmeldung oder 40,00 Euro (bzw. 30,00 Euro bei elektronischer Anmeldung) für eine Gebrauchsmusteranmeldung zahlen muss.

Diese sehr starke Vereinfachung ist zwar im Kern zutreffend, doch liegt der Teufel – wie so oft – im Detail.

Ohne entsprechende Erfahrung oder detailliertes Wissen ist es für einen Laien letztlich kaum möglich, eine den Anforderungen genügende Schutzrechtsanmeldung zu erstellen, die dann auch das schützt, was geschützt werden soll. So kommt es später (z.B. bei einem möglichen Verkauf oder im Verletzungsfall) öfters zu einem bösen Erwachen.

Neben eher leicht zu behebenden, formellen Fehlern, liegen nicht selten gravierende „handwerkliche“ Fehler vor, wodurch die Anmeldung komplett wertlos werden kann. Oft wird nicht einmal das von der Anmeldung erfasst, was tatsächlich geschützt werden soll oder die Ansprüche – als wichtigster Teil einer Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung – sind so eng und speziell formuliert, dass sie sehr leicht zu umgehen sind.

Immer wieder kommen Mandanten nach Durchführung einer eigenen Anmeldung zu unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei, wenn sie eine Beanstandung des DPMA bekommen haben und möchten, dass wir diese noch „retten“. Leider ist das jedoch häufig nur sehr eingeschränkt möglich und das Ergebnis bleibt dann deutlich hinter einer von vorne herein ordentlich und professionell durchgeführten Schutzrechtsanmeldung zurück.

Obwohl z.B. durch die Beauftragung eines Patentanwalts gewisse Kosten für die Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung entstehen, sollten diese durch das entsprechende Resultat gerechtfertigt sein.

Auch die besten Idee hilft nämlich nur sehr wenig, wenn diese nicht oder nur unzureichend geschützt ist! Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, sich frühzeitig Rat von Spezialisten zu holen. Unsere Patentwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (mit Deutschem Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney) steht gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon unverbindlich Kontakt mit uns auf, um abzuklären, wie wir Ihnen helfen können!