Die Europäische Kommission hat zusammen mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auch für das Jahr 2024 ein Förderprogramm für Markenanmeldungen und Designanmeldungen aufgelegt (KMU-Fonds 2024 „Ideas Powered for business“). Dieses Finanzhilfeprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (einschließlich Gründern und Startups) in der EU helfen, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
Was wird gefördert?
- Markenanmeldungen und/oder Designanmeldungen / Geschmacksmusteranmeldungen in der Europäischen Union und darüber hinaus
- Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) (Gespräch mit einem Sachverständigen für geistiges Eigentum mit Prüfung des Geschäftsmodells, der Produkte oder Dienstleistungen sowie der Wachstumspläne, um die für das Unternehmen am besten geeignete Strategie für geistiges Eigentum zu ermitteln (z.B. Marken, Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Pflanzenschutz, geografische Angaben; Bericht über die Rechte des geistigen Eigentums und Empfehlungen)
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) beantragt werden.
Wie hoch ist die maximale Förderung für Markenanmeldungen und/oder Designanmeldungen?
Jedes KMU kann über das Förderprogramm eine maximale Erstattung von 1.000,00 Euro im Zusammenhang mit der Anmeldung von Marken und/oder Designs (Geschmacksmustern) erhalten.
Bei EU-Marken (Unionsmarken) und EU-Designs (Gemeinschaftsgeschmacksmustern) sowie für die Anmeldung nationaler / regionaler Marken und Designs in der Europäischen Union werden dabei bis zu 75 % der Amtsgebühren erstattet. Außerhalb der EU werden Marken- und Geschmacksmustergebühren bis zu 50 % erstattet.
Wie lange läuft das Programm und wo kann man sich für das Förderprogramm bewerben?
Das Förderprogramm läuft von 22. Januar 2024 bis 13. Dezember 2024 und man kann sich unter folgendem Link bewerben (unter dem sich auch weitere Informationen finden): https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund
Wichtig: Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben, so dass sich eine schnelle Antragstellung lohnen kann.
Wenn Sie weitere Informationen rund um die Anmeldung von Marken und Designs / Geschmacksmustern in Deutschland, der EU oder weiteren Ländern benötigen und wir Sie bei der Anmeldung von Schutzrechten unterstützen sollen, können Sie sich gerne bei unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei melden. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf! |