Um die eigene Privatsphäre zu schützen, nutzen viele für ihre Accounts bei Instagram, Youtube oder Twitter nicht ihren eigenen Namen, sondern verwenden hierfür Pseudonyme oder andere Kunstbegriffe.
Wenn der Account nicht nur zur rein privaten Kontaktpflege genutzt wird, sondern mehrere tausend Fans, Abonnenten oder Follower hat, genießt dieser Name selbst eine gewisse Bekanntheit und damit auch Wert. Die jeweiligen Betreiber z.B. Blogger oder Accountinhaber verdienen durch Werbung in ihrem Account vielfach Geld damit (sog. Influencer Marketing). Daneben kommt es immer wieder vor, dass der Name selbst dazu genutzt wird, eigene Waren oder Dienstleistungen unter diesem bekannten Begriff gegenüber den Abonnenten anzubieten und dadurch den Erfolg und die jeweilige Reichweite weiter zu monetarisieren. So ist es beispielsweise denkbar, dass Schmuckstücke, Bekleidung oder Kosmetikprodukte unter dem Accountnamen vermarktet werden.
Damit man sich gegenüber Dritten, die das Zeichen ebenfalls verwenden oder auf andere Weise (z.B. durch Registrieren des Account-Namens auf anderen Social Media Plattformen (sog. Account-Grabbing)) hiervon etwa als Trittbrettfahrer profitieren, besser zur Wehr setzen kann, empfiehlt sich die Anmeldung des Namens als Marke.
Bei erfolgreicher Eintragung kann schon für wenige hundert Euro eine Marke in Deutschland für einen Zeitraum von zehn Jahren geschützt werden. Je nach Umfang der Marke (z.B. bzgl. der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen sowie der räumlichen Ausdehnung) kann ein umfassender Schutz jedoch auch mehr kosten.
Auf das Markenrecht und Markenanmeldungen spezialisierte Patentanwälte oder Rechtsanwälte können hier Auskünfte zu Sinn und erforderlichem Umfang einer Markenanmeldung geben. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) für Ihre Anfragen zur Verfügung.