✔ Bei uns erhalten Sie eine unverbindliche kostenfreie Erstberatung bzw. kostenlose Ersteinschätzung zur Klärung allgemeiner Fragen im Designrecht sowie Geschmacksmusterrecht durch einen Deutschen Patentanwalt / Europäischen Marken- und Designanwalt (European Trademark and Design Attorney) bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Rechtsanwalt von ca. 10 – 15 Minuten.
Gerne können Sie uns während der normalen Bürozeiten unter folgender Telefonnummer anrufen, um – bei Verfügbarkeit – direkt mit einem Anwalt sprechen zu können, oder einen Rückruf zu vereinbaren:
08721-98240-00.
Alternativ können Sie uns vorab auch eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schicken, worauf wir uns dann möglichst kurzfristig im Rahmen einer kurzen „online Rechtsberatung“ zurückmelden werden.
In diesem gratis Erstgespräch zum Designrecht (bzw. Geschmacksmusterrecht) können z.B. folgende allgemeine Fragen bezogen auf Ihr Anliegen besprochen werden:
Sie möchten Ihre neues Produkt durch ein Design absichern?
Wie kann ich ein Design anmelden (lassen)?
Was ist eine Sammelanmeldung?
Sie möchten ein Design registrieren lassen und möchten sich über die erforderlichen Schritte einer Designanmeldung informieren?
Sie haben Fragen zu den Schutzvoraussetzungen und möglichen Schwierigkeiten bei der Anmeldung eines Designs?
Wie kann ich ein Deutsches Design schützen lassen? Oder möchten Sie ein EU-Design / Geschmackmuster anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen einem Design und einem Geschmackmuster?
Soll ich ein Deutsches Design anmelden oder gleich ein Europäisches Design anmelden?
Was kostet eine Designanmeldung / Geschmacksmusteranmeldung?
Kann ich für meine Erfindung auch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anmelden?
Sie möchten wissen, wann oder wie Sie mit einer Designanmeldung werben dürfen?
Wann liegt eine Designverletzung oder die Verletzung eines Geschmacksmusters vor?
Sie haben allgemeine Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Designverletzung oder der Verletzung eines Geschmacksmusters?
Sie haben eine designrechtliche Abmahnung erhalten und wissen nicht, was Sie tun sollen?
Sie haben eine Unterlassungserklärung wegen einer (angeblichen) Designverletzung unterschrieben und werden jetzt mit einer Forderung nach Vertragsstrafe konfrontiert?
usw.
>> Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich!