Sie haben bereits eine Deutsche Marke oder eine Unionsmarke (“EU-Marke”) und möchten nunmehr eine Internationale Marke oder noch besser eine “Weltmarke” anmelden? Auch wenn es eine echte “Weltmarke” – angemeldet bei einem zentralen Markenamt – streng genommen nicht gibt, bestehen doch verschiedene Möglichkeiten, eine Marke zugleich in zahlreichen Ländern zu registrieren. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei steht für Ihre Anfragen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.
Neben der Anmeldung der Marke in einzelnen Ländern außerhalb Deutschlands (bei denen wir Sie bei der Auswahl von Kollegen vor Ort unterstützen können), besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit eine Internationale Marke bei der WIPO in Genf anzumelden. Bei dieser Internationalen Markenanmeldung kann auf Basis einer bestehenden Marke (z.B. einer Deutschen Marke oder einer EU Marke) Schutz in einer Vielzahl von weiteren Ländern beansprucht werden. Auch wenn bei diesem System nicht alle Länder vertreten sind, nehmen doch zumindest eine Vielzahl wirtschaftlich interessanter Länder daran teil. Eine solche Markenanmeldung bringt im Vergleich zu rein nationalen Anmeldungen im Regelfall erhebliche Kostenvorteile mit sich und ist daher häufig das Mittel der Wahl.
Wenn Sie eine Internationale Marke anmelden möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns, wenn Sie weitere Informationen benötigen!