Internationale Marke anmelden („Weltmarke“) – Erfahrene Patentanwaltskanzlei & Rechtsanwaltskanzlei hilft!
Sie haben bereits eine Deutsche Marke oder eine Unionsmarke (“EU-Marke”) und möchten nunmehr den Markenschutz auf weitere Länder erweitern? Möchten Sie z.B. eine Internationale Marke oder noch besser eine “Weltmarke” anmelden? Auch wenn es eine echte “Weltmarke” – angemeldet bei einem zentralen Markenamt – streng genommen nicht gibt, bestehen doch verschiedene Möglichkeiten, eine Marke zugleich in zahlreichen Ländern zu registrieren. Über eine Internationale Markenanmeldung (IR) nach dem Madrider System kann die Schutzausweitung auf weitere Länder relativ einfach und kostengünstig erfolgen.
Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei steht für Ihre Anfragen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.
► Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon unverbindlich Kontakt mit uns auf, um abzuklären, wie wir Ihnen helfen können!
Neben der Anmeldung der Marke in einzelnen Ländern außerhalb Deutschlands (bei denen wir Sie bei der Auswahl von Kollegen vor Ort unterstützen können), besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit eine Internationale Marke bei der WIPO in Genf anzumelden. Bei dieser Internationalen Markenanmeldung kann auf Basis einer bestehenden Marke (z.B. einer Deutschen Marke oder einer EU Marke) Schutz in einer Vielzahl von weiteren Ländern beansprucht werden. Auch wenn bei diesem System nicht alle Länder vertreten sind, nehmen doch zumindest eine Vielzahl wirtschaftlich interessanter Länder daran teil. Eine solche Markenanmeldung bringt im Vergleich zu rein nationalen Anmeldungen im Regelfall erhebliche Kostenvorteile mit sich und ist daher häufig das Mittel der Wahl.
Häufige Fragen bei einer Internationalen Markenanmeldung (IR Marke):
Kann eine Internationale Marke direkt angemeldet werden?
Das ist leider nicht möglich. Für eine Internationale Markenanmeldung ist eine so genannte Basismarke nötig. Bei einem Anmelder aus Deutschland ist dies z.B. eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke („EU-Marke“).
Was kostet eine IR-Markenanmeldung?
Die Kosten einer Internationalen Markenanmeldung (IR-Markenanmeldung) lassen sich nicht pauschal beziffern. Diese hängen u.a. von den ausgewählten Ländern, von der Anzahl der Klassen und davon ab, ob die Marke mit oder ohne Farbe angemeldet wird. Gerne erstellen wir Ihnen jedoch ein Angebot, wenn diese Punkte geklärt sind.
Mit welchen weiteren Kosten ist bei einer Internationalen Markenanmeldung noch zu rechnen?
Neben den reinen Anmeldekosten der IR-Markenanmeldung kommen bei einzelnen Ländern auch noch Veröffentlichungsgebühren hinzu. Darüber hinaus kommt es gelegentlich auch zu Beanstandungen der Anmeldung durch die nationalen Markenämter oder zu einem Widerspruch, wenn sich Dritte von der Markenanmeldung gestört fühlen. Dies erfordert die Einschaltung lokaler Markenanwälte im jeweiligen Land, um diese vorläufige Zurückweisung (hoffentlich) zu überwinden.
Gibt es eine „Weltmarke“?
Eine echte „Weltmarke“, welche durch ein gemeinsames Verfahren in allen Ländern der Erde geschützt ist, gibt es im Markenrecht leider nicht und eine solche wäre wohl auch sehr teuer.
Wie viele Länder sind bei einer IR-Marke möglich?
Generell kann ich über eine IR-Marke Schutz in sämtlichen Länder beanspruchen, die zum Madrider Markensystem gehören. Derzeit sind dies über hundert Länder, wobei deren Anzahl stetig wächst.
Kann ich später weitere Länder zu einer IR-Marke hinzufügen?
Ja, nach der Anmeldung einer IR-Marke kann diese bei Zahlung entsprechender Gebühren auch noch auf weitere Länder erweitert werden.
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Wenn Sie eine Internationale Marke (IR-Marke) anmelden möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Unser Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hat u.a. große Erfahrung bei Internationalen Markenanmeldungen und unterstützt auch Sie gerne bei der Ausweitung des Markenschutzes!
► Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Informationen benötigen!


