Sie möchten ein deutsches Design oder ein europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster ohne einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt anmelden?

Wenn Sie ein deutsches Design oder ein europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster ohne einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt bei den jeweiligen Ämtern (Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. Europäisches Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO)), selbst anmelden möchten, ist dies zumeist nur ratsam, wenn Sie bereits eine gewisse Erfahrung mit diesem Thema haben oder sich im Vorfeld gut und umfassend dazu informiert haben.

Obwohl ein Designschutz in Deutschland bereits für eine relativ geringe Amtsgebühr– und bei entsprechenden Voraussetzungen auch ohne Anwalt – erlangt werden kann, ist jedoch allein aus der Art und Weise der Anmeldung meist relativ schnell erkennbar, ob diese von einem „Profi“ oder einem „Laien“ vorgenommen wurde. Zwischen einer „guten“ (also wertvollen) oder „schlechten“ (also beinahe wertlosen bzw. sehr leicht zu umgehenden) Anmeldung bestehen dabei große Unterschiede. Diese können sich etwa im Fall einer Verletzung auswirken.

Gerade bei der Anmeldung eines oder mehrerer Designs (etwa im Rahmen einer Sammelanmeldung) gibt es verschiedenste Optionen und Varianten, um durch eine möglichst präzise Anmeldung einen größtmöglichen Schutz für das neuartige Produkt zu erhalten. So sollte auf unnötig einschränkende Anmeldungen – etwa durch Abbildung zahlreicher Details – besser verzichtet werden.

Zwar fallen durch die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) weitere Kosten für die Designanmeldung an, doch sind diese zumeist gut investiert, da der Anwalt zusammen mit dem Anmelder eine bestmögliche Designanmeldung herausarbeiten kann.

Insofern kann es sinnvoll sein, einen fachkundigen Anwalt zu beauftragen, der die Anmeldung eines Designs zumeist für einen Pauschalbetrag – je nach Umfang – bereits ab einigen hundert Euro begleitet und durchführt.

Falls Sie Unterstützung bei einer Deutschen Designanmeldung oder einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster („EU-Design“) benötigen, können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.