Ausgelagerte Patentabteilung bzw. externe IP-Abteilung

Unsere spezialisierte Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (Deutscher Patentanwalt / Europäischer Patentvertreter sowie Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) bietet speziell für Mittelständler ihre Dienstleistung bundesweit als ausgelagerte Patentabteilung bzw. ausgelagerte IP-Abteilung / IP-Rechtsabteilung für Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht usw. an.

Im Rahmen dieses – auf die jeweiligen Bedürfnisse anpassbaren – „Legal Outsourcing“ können wir als alternativer Rechtsdienstleister Unternehmen unterschiedlicher Größe in den Bereichen Patentrecht sowie Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Designrecht / Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht, Social Media Recht und Urheberrecht unterstützen. Dies geht von der Betreuung standardisierter Abläufe über einen längeren Zeitraum bis zur Hilfe bei einmaligen Projekten.

Im Detail bietet die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei als ausgelagerte Patentabteilung / IP-Abteilung folgende Rechtsdienstleistungen an:

  • Analyse des vorhandenen Schutzrechtsportfolios sowie des ggf. benötigten Schutzrechtsbestandes (z.B. im Rahmen eines IP-Audits)
  • Entwicklung und Unterstützung bei der Umsetzung einer IP-Strategie (weltweite Koordination von Schutzrechtsanmeldungen bzw. Rechtsdurchsetzungen, Projektsteuerung, Hilfe bei Aufbau eines IP-Portolios)
  • Beratung der Verantwortlichen für Intellectual Property (Entwicklungsabteilung / F&E-Abteilung, Erfinder, Patentverantwortliche, Marketingabteilung, IP-Manager, Management / Geschäftsleitung,…)
  • Schutzrechtsrecherchen (Konfliktrecherchen, Neuheitsrecherchen, „Freedom-to-operate“)
  • Identifizierung von schutzwürdigem geistigen Eigentum (IP)
  • Unterstützung bei Patentantragsentscheidungen
  • Beratung zum Arbeitnehmererfindungsrecht sowie Betreuung der Erfinder (z.B. im Rahmen der Vergütungsregelungen)
  • Inhouse Schulungen für Mitarbeiter und Verantwortliche
  • Unterstützung bei Schutzrechtsverwertungen
  • IP-Verträge: Lizenzverträge (z.B. Markenlizenzen, Patentlizenen), F&E Verträge, Know-How-Verträge, Kooperationsverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Schutzrechtsübertragungen sowie Unterstützung bei entsprechenden Verhandlungen (auf beiden Seiten, z.B. Lizenzgeber und Lizenznehmer)
  • Überwachung / Monitoring von Schutzrechten und entsprechenden Anmeldungen der Wettbewerber (Prüfung von Patentanmeldungen Dritter etc.)
  • Verwaltung des IP-Portfolios (z.B. Patentportfolio, Markenportfolio)
  • Unterstützung bei Vorgehen gegen Schutzrechtsverletzungen durch Dritte bzw. Verteidigung gegen (angebliche) Verletzungen
  • Betreuung von Verfahren vor Gerichten sowie Patent- und Markenämtern
  • Know-How / Geheimnisschutz

Als Patentanwalt sowie als Rechtsanwalt mit mehrjähriger Erfahrung sehen wir uns bei den vorgenannten Tätigkeiten im Rahmen der outgesourcten Patentabteilung als Bindeglied zwischen den verschiedenen Unternehmensabteilungen (Entwicklung, Geschäftsleitung, Marketing etc.). Im Gegensatz zu fest angestellten Mitarbeitern bleibt dem Unternehmen bei dieser ausgelagerten IP-Abteilung die volle Flexibilität bei kalkulierbaren Kosten erhalten. In diesem Zusammenhang können wir neben einer Honorarvereinbarung (Abrechnung nach Stundensätzen) auch eine individuelle Vergütung (z.B. monatliche Pauschale, „Fixed Fees“ / Pauschalen bei wiederkehrenden Leistungen oder bestimmten Projekten) vereinbaren.

Zudem können wir bei Tätigkeiten mit Auslandsbezug auf unser internationales Kollegennetzwerk zugreifen und für Sie den Kontakt zu diesen Kollegen herstellen. Bei unserer Arbeit legen wir besonderen Wert auf eine zeitnahe Bearbeitung sowie eine gute Erreichbarkeit, um so ein steter Ansprechpartner für auftretende Fragestellungen seitens des Unternehmens zu sein.

Gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten.