Eine Markenregistrierung für eigene Amazon-Angebote (sog. Amazon Brand Registry) bringt für Nutzer des Amazon Marketplace verschiedene Vorteile gegenüber Wettbewerbern mit sich. Als spezialisierte Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwalt befassen wir uns seit Jahren u.a. mit dem Thema Markenrecht und helfen Mandanten bei der bestmöglichen Umsetzung. Die Markenanmeldung in Deutschland sowie auf EU-Ebene bieten wir dabei zu günstigen Pauschalpreisen an.
Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf, um abzuklären, wie wir Ihnen helfen können!
Gerade in letzter Zeit gab es immer wieder Anfragen im Zusammenhang mit der Markenregistrierung auf Amazon, die etwa wie folgt lauteten:
Was ist eine Amazon-Markenregistrierung?
Die Amazon-Markenregistrierung (Amazon Brand Registry) wird vom Online-Marktplatz für Händler / Verkäufer von Produkten mit eigenem Markennamen angeboten. Hiermit können diese Anbieter auf dem Amazon-Marketplace bereits bestehende (also registrierte Marken) registrieren zu lassen. Im Gegensatz zu einer Anmeldung bzw. Registrierung einer Marke in Deutschland beim Deutschen Markenamt, genauer gesagt, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München bzw. einer EU-Marke / Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante ist eine Markenregistrierung bei Amazon kostenlos.
Es handelt sich streng genommen auch nicht um eine echte „Registrierung“, sondern eher um eine Art „Hinterlegung“ einer bereits bestehenden Marke, um bei Amazon auf diese Weise gewisse Prozesse zu vereinfachen.
Amazon spricht davon, dass eine Markenregistrierung u.a. der Zugriff auf „leistungsstarke Tools“ bzgl. möglicher Rechtsverstöße (z.B. Urheberrechtsverletzungen bzgl. geschützter Texte oder Bilder, Markenrechtsverletzungen etc.) ermöglicht. In der Tat vereinfacht die Hinterlegung eigener Marken z.B. das Vorgehen gegen Verletzer auf der Plattform selbst. (Weitere Maßnahmen außerhalb der Plattform durch die gefürchtete Abmahnung bzw. ein gerichtliches Vorgehen etwa im Rahmen einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage sind daneben aber weiterhin möglich.)
Muss ich meine Marke als Händler bei Amazon registrieren?
Zumindest nach aktuellem Stand besteht keine Verpflichtung, die eigene Marke bei Amazon für das jeweilige Produkt registrieren (also hinterlegen) zu lassen. Aufgrund der damit verbundenen Vorteile ist eine solche Amazon Markenregistrierung jedoch fast immer empfehlenswert.
Welche Vorteile bringt einem Marketplace Händler die Markenregistrierung bei Amazon (Brand Registry)?
Wie bereits erwähnt, vereinfacht eine Markenregistrierung bei Amazon (Amazon Brand Registry) das Vorgehen gegen Markenverletzer im Rahmen der Plattform selbst. So ist es dadurch deutlich leichter, eine Beschwerde bei Amazon einzureichen, woraufhin im Regelfall das beanstandete Angebot gesperrt wird. Der jeweils Betroffene hat dann jedoch noch gewisse Möglichkeiten, sich zu rechtfertigen.
Ein weiterer – und wohl der größte Vorteil – ist jedoch, dass man sich durch eine eigene Marke von Mitbewerbern bzw. deren nicht selten sehr ähnlichen Produkten absetzen kann. So stellt ein eigenes Markenprodukt ein separates Angebot des Markeninhabers mit eigener ASIN dar.
Abgesehen davon, dass eine eigene Marke nicht selten als gewisses Qualitätsmerkmal von den Kunden aufgefasst wird und einen entsprechenden Werbeeffekt mit sich bringt, müssen sämtliche unter diesem Artikel (mit separater ASIN) angebotene Produkte unmittelbar oder mittelbar vom jeweiligen Anbieter stammen.
Hängt sich also ein Dritter an das vom Markeninhaber erstellte Produkt an, so ist dies nur rechtmäßig, wenn er auch tatsächlich das vom Markeninhaber stammende Produkt verkauft.
Ist dies nicht der Fall, so kann es sich z.B. um eine Markenrechtsverletzung oder einen Wettbewerbsverstoß handeln, gegen den der Inhaber vorgehen kann.
Was ist für eine Amazon-Markenregistrierung erforderlich?
Grundlage jeder Amazon Markenregistrierung ist das Bestehen einer registrierten und aktiven (also eingetragenen und nicht gelöschten) Marke in dem jeweiligen Land, in dem der Marketplace Verkäufer aktiv sein will. Die registrierte Marke muss dann mit der Amazon Markenregistrierung übereinstimmen. Derzeit werden neben deutschen Markenregistrierungen sowie Registrierungen von Unionsmarken („EU-Marken“) auch Anmeldungen aus verschiedenen weiteren Ländern akzeptiert.
Bei dieser Markenregistrierung sind neben Angaben zur Marke auch eine Liste der Produktkategorien, in denen die Marke verwendet werden soll, sowie eine Liste der relevanten Länder, zu nennen.
Weiter ist die Angabe eines anwaltlichen Vertreters (oder Notars) als Kontakt und zur Legitimation erforderlich, falls man kein Verkäufer oder Lieferant bei Amazon ist.
Welche Art von Marke kann ich registrieren?
Während zum Start der Amazon-Markenregistrierung lediglich Wortmarken (also Kombinationen aus Buchstaben, Zahlen bzw. entsprechenden Zeichen – gem. Amazon: „textbasierte Marken“) hinterlegt werden konnten, können mittlerweile auch Wort-Bildmarken über die Amazon Brand Registry registriert werden. Wort-Bildmarken setzen sich dabei aus der Kombination zwischen einem Wort oder Wörtern (bzw. Zahlen oder Buchstaben) und einem Bildbestandteil zusammen (gem. Amazon: „bildbasierte Marken“). Dieser Bildbestandteil kann dabei in seiner einfachsten Form aus einer bestimmten Schriftart oder Schriftfarbe bestehen und kann jedoch auch komplizierte Formen, Elemente sowie eine Vielzahl von Farben umfassen.
Benötige ich hierfür einen Rechtsanwalt?
Eine Amazon Markenregistrierung kann man zwar bei bestimmten Voraussetzungen auch selbst durchführen. Wenn die Anmeldung der ursprünglichen Marke über einen Patentanwalt oder Rechtsanwalt vorgenommen wurde und Sie noch kein Verkäufer oder Lieferant bei Amazon sind, so hat der Anwalt Sie aber als Markeninhaber zu bestätigen.
Für die von uns vertretenen Marken bieten wir eine kostenlose Bestätigung der Anmeldung gegenüber Amazon als Serviceleistung an, wenn der Marketplaceanbieter diese bereits angestoßen / vorbereitet hat. Hierdurch kann dieser Schritt unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt werden.
Fazit:
Viele Amazon Marketplace Händler kennen bereits die Vorteile einer separaten Markenregistrierung auf dem Marktplatz, um sich z.B. von Mitbewerbern abzuheben und die Kontrolle über eigene Produktangebote zu behalten.
Grundvoraussetzung dabei ist jedoch das Bestehen einer eigenen (eingetragenen) Marke.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei beim Thema Markenanmeldung generell sowie bei der anschließenden Registrierung der Marke auf dem Amazon Marketplace. ► Kontaktieren Sie uns einfach für weitere Informationen.