Abmahnung wg. Angebot auf Amazon oder Ebay z.B. IDO-Verband – Rechtsanwalt hilft!

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, dass sie eine Abmahnung (z.B. vom IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. – IDO Verband e.V. oder der Wettbewerbszentrale) wegen eines angeblich rechtsverletzenden Angebots auf Amazon oder Ebay erhalten haben. Abmahnungen auf diesen Plattformen betreffen etwa die Bereiche Wettbewerbsrecht (unlautere oder irreführende Werbung, fehlende oder falsche Pflichtangaben), Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht oder Patentrecht.

Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) konnte bei diesen Themen schon zahlreichen Mandanten helfen, eine bestmögliche Lösung zu finden. Gerne können Sie zu diesem Thema unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Vor allem wenn bereits eine Abmahnung vorliegt, sollte möglichst schnell professionelle Hilfe gesucht werden. Eine vorschnelle Kontaktaufnahme mit dem Abmahner ist zumeist nicht empfehlenswert und richtet häufig mehr Schaden an, als es nutzt. Im Regelfall ist es auch nicht ratsam, die oftmals beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese sollte – falls überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt und eine Erklärung abgegeben werden soll – im Regelfall auf den konkreten Rechtsverstoß sowie auch sonst bestmöglich angepasst werden (sog. modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung).

Neben der Unterstützung bei der Verteidigung gegen Abmahnungen ist unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei auch im Vorfeld beratend tätig, damit es nach Möglichkeit erst gar nicht zu Konflikten kommt. Melden Sie sich einfach bei uns, um eine mögliche Zusammenarbeit zu erörtern.