Abmahnung bei Facebook, X / Twitter, Instagram, TikTok, Youtube etc. und Sie wissen nicht, was zu tun ist oder wie Sie reagieren sollen? – Hilfe von erfahrenem Anwalt!

Seit einiger Zeit kommt es immer wieder zu Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Rechtsverletzungen auf Social Media Plattformen wie Facebook, X / Twitter, Youtube, Instagram, TikTok LinkedIn oder Xing bei denen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafenandrohung bei Zuwiderhandlung und der Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert wird. Zumeist basieren diese auf dem Vorwurf einer Verletzung von Wettbewerbsrecht (z.B. versteckte oder verschleierte Werbung, Schleichwerbung oder einer fehlenden oder unvollständigen Anbieterkennzeichnung, also des Impressums), einer (angeblichen) Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten.

Generell sollte man eine Abmahnung – vor allem wenn diese von einem spezialisierten Anwalt oder (anerkannten) Wettbewerbsverband kommt – zunächst einmal ernst nehmen und hierauf fristgerecht reagieren. Läuft die häufig recht kurz gesetzte Frist nämlich ohne Reaktion ab, so ziehen die Abmahner regelmäßig vor Gericht und beantragen beispielsweise eine einstweilige Verfügung, um ihre Rechte in Bezug auf die (vermeintliche) Rechtsverletzung zu wahren.

Die Prüfung des jeweiligen Verletzungsvorwurfs kann dabei von auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Anwälten geleistet werden, die mit der Materie und dem jeweiligen Medium vertraut sind. Diese prüfen den Vorwurf und können zum weiteren Vorgehen beraten. Liegt tatsächlich eine Rechtsverletzung vor, so empfiehlt sich im Regelfall die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, um weitere Risiken zu vermeiden. Häufig geht nämlich insbesondere die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung (bzw. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung) über das vom Gesetz Erforderliche hinaus, so dass man sich bei deren Unterzeichnung zu stark einschränken würde.

Rechtsanwalt Dr. Lichtnecker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) steht Ihnen für Ihre Anfragen gerne zur Verfügung.

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