Abmahnung wg. Markenverletzung durch Party-Titel bzw. Party-Motto (Ballermann, Malle, Project X, Coyote Ugly etc.)

Immer wieder liest man in der Presse von Abmahnungen wegen Markenverletzungen durch Partytitel, die oft mit recht hohen Rechtsanwaltskosten und weiteren negativen Konsequenzen einhergehen. Auch manche unserer Mandanten waren schon mit diesem Thema konfrontiert.

Bekannte Beispiele sind hier z.B. markenrechtliche Abmahnungen wegen folgender Bezeichnungen für Veranstaltungen bzw. Party-Titel:

  • Ballermann bzw. Ballermann-Party
  • Malle bzw. Malle-Party
  • Project X bzw. Project-X Party
  • Coyote Ugly bzw. Coyote Ugly Party

Abmahnungen wegen dieser Party-Mottos stützen sich auf registrierte Marken, die in Deutschland bzw. der ganzen Europäischen Union (also als Unionsmarke / „EU-Marke“) Schutz beanspruchen und der Inhaber dieser Marke wehrt sich darin mit einer (angeblichen) Verletzung seines Rechts.

Um Rechtsprobleme sowie ggf. auch einstweilige Verfügungen oder Klagen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Namen von Partys im Vorfeld über das Markenregister zu prüfen oder von einem Spezialisten prüfen zu lassen.

Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, ist deren genaue Prüfung um so wichtiger, um Fehler durch überstürztes Handeln zu vermeiden. Abmahnungen sollten jedenfalls nicht ignoriert, sondern sich zeitnah und fristgerecht darum gekümmert werden.

Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwalt steht gerne für Ihre Anfragen zu diesem Thema zur Verfügung.