Viele Startups und Gründer stellen sich die Frage, ob sie ihre Idee durch Patente oder andere Schutzrechte sichern können und sollen. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Start-Ups aus unterschiedlichen Bereichen aus Deutschland und darüber hinaus bei der Absicherung ihres geistigen Eigentums beraten und unterstützt.
Auch wenn bei Start-Ups das Kapital speziell in der Gründungsphase oft knapp ist und der Ideenschutz häufig eine eher untergeordnete Rolle einnimmt, sollte dieses Thema nicht vernachlässigt, sondern frühzeitig angegangen werden.
Insbesondere bei der Anmeldung von Patenten ist zudem darauf zu achten, dass die zugrundeliegende Idee bzw. Erfindung nicht veröffentlicht und keinen externen Dritten bekannt wird, da dies sonst einem wirksamen Schutz entgegenstehen kann. Aber auch bei der Anmeldung von Gebrauchsmustern und Designs (Geschmacksmustern) sollte nicht zu lange gewartet werden, um entsprechende Nachteile zu vermeiden. Bei Marken gibt es zwar kein Neuheitserfordernis, doch besteht auch hier das Risiko zu spät zu sein.
Als genereller Tipp sollte beachtet werden: Erst anmelden, dann veröffentlichen!
Durch die Arbeit mit Startups sind wir mit deren Fragestellungen und auch Problemen bestens vertraut und gehen individuell auf die Bedürfnisse ein und entwickeln gemeinsam eine effektive Schutzstrategie (unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten). Für Anfragen steht unsere Kanzlei selbstverständlich gerne zur Verfügung.