Was ist vor einer Markenanmeldung zu beachten? Welche Tipps gibt es beim Anmelden von Marken?

Immer wieder werden wir bei unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei im Vorfeld von Markenanmeldungen gefragt, was hierbei zu beachten ist oder welche Tipps es beim Anmelden von Marken gibt.

Zunächst sollte man sich darüber klar werden, was genau markenmäßig geschützt werden soll. Unter Umständen ist auch die Anmeldung mehrerer unterschiedlicher Marken oder Kennzeichen empfehlenswert, um einen bestmöglichen Schutz zu erhalten. Neben Wörtern (> Wortmarke) und Logos (> Bildmarke) kommen auch eine Kombination aus beiden (> Wort-Bildmarke) sowie weitere Markenformen (wie 3D-Marke, Farbmarke, Hörmarke,…) in Betracht.

Steht fest, was genau als Marke angemeldet werden soll, empfiehlt es sich, zumindest eine kursorische Recherche im Internet oder in speziellen Datenbanken durchzuführen oder durchführen zu lassen, ob ältere Kennzeichen (z.B. ältere Marken Dritter) existieren und diese möglicherweise Probleme bei einer Verwendung des Kennzeichens machen werden.

Zudem sollte man sich unbedingt überlegen, wofür die Marke aktuell oder künftig verwendet werden soll. Da sämtliche unter dem Zeichen angebotenen Waren oder Dienstleistungen in ein System aus 45 Klassen (sog. Nizza-Klassifikation) einzuordnen sind, ist hierauf besondere Sorgfalt zu verwenden.

Wichtig ist schließlich auch, in welchem örtlichen Bereich die Marke angemeldet bzw. registriert werden soll. So kommt hier neben nationalen Marken (z.B. deutsche Marken angemeldet beim Deutschen Patent- und Markenamt in München) auch regionale Marken (z.B. eine Unionsmarke / „EU-Marke“ angemeldet beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante) in Betracht. Eine registrierte Marke gibt dann Schutz im jeweils beanspruchten Bereich.

Stehen die obigen Punkte fest, so ist das Wichtigste geklärt.

Bzgl. möglicher Tipps (z.B. um die Eintragungschancen einer unter Umständen kritischen Anmeldung zu erhöhen oder um einen möglichst breiten Schutzbereich für das Zeichen zu erhalten) können Ihnen – ebenso wie bei der Vermeidung von Fehlern bei der Anmeldung – spezialisierte und erfahrene Anwälte helfen. Unser Patentanwalt sowie unser Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz stehen gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung.