Viele Startups, aber auch etablierte Unternehmen sind dabei Apps zu entwickeln und auf den Markt zu bringen und stellen sich die Frage, ob sie ihre App-Idee schützen bzw. „patentieren“ lassen können, ob es also einen „Ideenschutz für Apps“ gibt.
Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf, um abzuklären, wie wir Ihnen bei der Absicherung Ihrer Idee helfen können!
Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei vertritt seit Jahren zahlreiche Gründer und Startups sowie traditionelle Unternehmen bei der bestmöglichen Absicherung ihrer Ideen sowie ihres geistigen Eigentums (IP-Rechte) und hilft auch Ihnen gerne bei Anfragen zu diesem Thema.Im Rahmen der rechtlichen Beratung taucht nicht selten die Frage nach der Schutzfähigkeit einer App oder eines anderen Softwareprodukts auf.
Hierbei gibt es ein paar wissenwerte Punkte zu beachten:
Im Regelfall kein Patent für reine Software-Idee
Die bloße Idee oder das Konzept für eine lediglich smartphonebasierte bzw. handybasierte App, also das Computerprogramm (wie etwa eine Plattform oder eine Art Marktplatz) als solches, lässt sich – zumindest nach deutschem Recht – leider nicht über ein Patent oder Gebrauchsmuster schützen, jedoch können nicht selten Teilbereiche davon durch Schutzrechte abgesichert werden. Dies gilt v.a. dann, wenn diese Idee auch einen technischen Charakter und einen entsprechenden, nach außen wirkenden Erfolg hat (z.B. eine Maschine oder ein Roboter damit bedient wird). Hier kommt ggf. ein Patentschutz im Wege einer sog. computerimplementierten Erfindung in Betracht, wobei es hier auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. ► Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder Telefon melden!
► Aber: Verschiedene weitere Schutzmöglichkeiten für eine App (z.B. Marke, Design)
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, zumindest Teilbereiche einer App schützen zu lassen. Hier kommen etwa die folgenden Schutzrechte in Betracht:
- Marke / Markenschutz: Der Name der App, deren Logo bzw. ein Icon können als Marke registriert werden und für viele (auch bekannte) Smartphone-Apps stellt dies auch den einzigen Schutz dar. Zu nennen ist hier etwa die Anmeldung von Wortmarken, Bildmarken oder Wortbildmarken. Auch kann man daran denken, den Slogan als Marke schützen zu lassen. Im Gegensatz zu anderen Schutzrechten bringen Marken zudem den Vorteil mit sich, dass diese unbegrenzt verlängert werden können.
- Design / Geschmacksmuster / Designschutz / Geschmacksmusterschutz: Die genaue Ausgestaltung der App, also die jeweilige Benutzeroberfläche oder einzelne charakteristische Elemente davon (z.B. Logos, grafische Bedienelemente etc.) können zudem als Designs (z.B. in Deutschland) bzw. Geschmacksmuster (auf EU-Ebene – hier: Gemeinschaftsgeschmacksmuster) geschützt werden.
- Urheberrecht: Obwohl ein urheberrechtlicher Schutz in Deutschland auch ohne Registrierung entsteht, kann auch daraus im Einzelfall gegen Nachahmer vorgegangen werden. So ist z.B. der Quellcode einer App über das Urheberrecht geschützt.
Selbst wenn sich die zugrundeliegende Idee – also der „Gag“ – einer rein handybasierten App zumeist nicht schützen lässt, lassen sich jedoch zumindest Teilbereiche davon durch das Zusammenspiel verschiedener Schutzrechte sichern. Ein entsprechender Schutz kann dabei helfen, mögliche Nachahmer abzuschrecken und wird häufig auch von Investoren und Kapitalgebern honoriert.
Unser Team aus einem Patentanwalt und einem Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz steht gerne für Ihre Anfragen in Verbindung mit dem App-Schutz zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder schicken Sie eine E-Mail. Bei allgemeinen Fragen zum Ideenschutz oder wenn Sie sich fragen, wie Sie eine Idee in Deutschland schützen lassen können, empfehlen wir eine kostenlose online Ideenschutzabfrage.