Wie lassen sich Probleme (wie Abmahnungen) wegen des gewählten Profilnamens bei Instagram, Youtube, TikTok oder X / Twitter vermeiden?

Nicht selten kommt es im Zusammenhang mit dem auf einer Social Media Plattform (z.B. Instagram, TikTok, Snapchat, Facebook, Youtube oder Twitter) gewählten Profilnamen zu Problemen. Hierauf wird man ggf. von einem Dritten etwa im Wege einer zumeist kostenpflichtigen Abmahnung aufmerksam gemacht, in der die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (bzw. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung) verlangt wird.

Die in diesem Rahmen geltend gemachte Verletzung kann dabei auf verschiedenen Punkten beruhen. Denkbar ist etwa, dass durch die Auswahl von Namen bezüglich derer man kein eigenes Recht hat, z.B. Namensrechte und Persönlichkeitsrechte von Dritten oder solche von Unternehmen, verletzt werden. Daneben sind auch noch Verstöße gegen das Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht denkbar.

Am häufigsten dürften jedoch Verletzungen des Markenrechts relevant werden. Zwar ist hier eine Verwendung „im geschäftlichen Verkehr“ erforderlich, doch ist dies relativ weit zu sehen, so dass bereits ein geringer Kommerzialisierungsgrad ausreicht.

Um diese Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld Gedanken zur Wahl des Account- oder Profil-Namens zu machen und diesen auch im Hinblick auf mögliche Verletzungen bei Dritten zu prüfen oder prüfen zu lassen. Auch die Anmeldung einer eigenen Marke für das Profil kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn dieses kommerziell genutzt werden soll. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei steht für Ihre Anfragen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.

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