Wenn Sie Ihren Markennamen, Ihr Markenzeichen, Ihr Logo, Ihren Firmennamen oder Ihren Namen schützen lassen möchten, sind Sie bei unserer Kanzlei mit Patentanwalt / Europäischem Markenanwalt und Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz genau richtig. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich und unterstützen Sie bis zur Registrierung der Marke und darüber hinaus.
▶ Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf, um abzuklären, wie wir Ihnen helfen können!
Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Markennamen, Logos oder Firmennamen usw. häufig zum wertvollsten Teil eines Unternehmens gehören. So liegen etwa die Markenzeichen von Amazon, Apple, Google, Coca-Cola oder Microsoft regelmäßig in Markenrankings vorne und deren Markenwert wird mit vielen Milliarden US-Dollar bewertet.
Um so wichtiger ist es, sich frühzeitig damit zu befassen, einen Markennamen, ein Markenzeichen, ein Logo, einen Firmennamen oder einen Namen schützen und als Marke eintragen zu lassen, um sich durch ein eingetragenes Markenrecht z.B. besser gegen mögliche Nachahmer wehren zu können.
Um die jeweiligen Zeichen bestmöglich zu schützen, sind verschiedenste Fragen zu klären, die am besten individuell auf die Anforderungen des Markenanmelders abgestimmt werden.
Häufig stellen sich den an einer Markenanmeldung Interessierten folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Markenschutz:
- Soll ich eine deutsche Marke beim DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt in München) anmelden (lassen), also eine Markenanmeldung in Deutschland durchführen, um so eine registrierte Marke in Deutschland zu erhalten? Oder ist gleich die Anmeldung einer Unionsmarke („EU-Marke“) beim EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum) für Europa sinnvoll?
- Soll ich eine Wortmarke, eine Bildmarke oder einen Wort-Bildmarke anmelden? Oder welche Markenform passt am besten zu meinem Angebot?
- Wofür, also für welche Waren und/oder Dienstleistungen gemäß der so genannten Nizza-Klassifikation soll die Markenanmeldung erfolgen?
- …
Diese und weitere Fragen klären wir gerne mit Ihnen!
Auch eine zumindest kursorische Markenrecherche nach identischen Kennzeichen ist im Regelfall empfehlenswert.
Patentanwalt Dr. Markus Lichtnecker (Europäischer Markenanwalt und Geschmacksmusteranwalt) sowie Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) stehen Ihnen für die Beantwortung der obigen Fragen im Zusammenhang mit einer Markeneintragung sowie weiterer Fragen zum Markenrecht gerne zur Verfügung.


