Geschmacksmuster oder Design anmelden bei Patentanwalt

Wenn Sie ein Geschmacksmuster oder ein Design anmelden möchten, sind Ihnen unser erfahrener Patentanwalt (Geschmacksmusteranwalt, European Patent, Trademark and Designattorney) bzw. Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) gerne dabei behilflich. Werden gleich mehrere Designs gemeinsam angemeldet, so bieten so genannte Sammelanmeldungen eine interessante und kostengünstige Möglichkeit.

Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon (unter 08721-9824000) unverbindlich Kontakt mit uns auf, um abzuklären, wie wir Ihnen helfen können!

Die Bezeichnung Geschmacksmuster ist dabei – zumindest in Deutschland – überholt. Nach einer Änderung des Designrechts / Geschmacksmusterrechts vor ein paar Jahren wird der Designschutz in Deutschland nicht mehr als Geschmacksmuster sondern als Design bezeichnet. Demgegenüber wird ein beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) registriertes Design immer noch Geschmacksmuster (bzw. Unionsgeschmacksmuster oder „EU-Design“ – früher: Gemeinschaftsgeschmacksmuster) genannt.

Falls Sie Fragen zur Anmeldung von Geschmacksmustern oder Designs (bzw. zu den Kosten einer Designanmeldung) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beim Thema „Designanmeldung“ unterstützt unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei nicht nur Unternehmen aus den nahegelegenen Regionen Niederbayerns (Landkreise Rottal-Inn, Passau, Landshut, Dingolfing-Landau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Straubing-Bogen  und Kelheim), Oberbayerns (mit Mühldorf, Altötting, Traunstein und Freising), der Oberpfalz (mit Regensburg und Cham) und Oberösterreich, sondern steht für Anfragen aus allen Teilen Deutschland und darüber hinaus gerne zur Verfügung.

Nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon (unter 08721-9824000) unverbindlich Kontakt mit uns auf, um abzuklären, wie wir Ihnen helfen können!