– Kostenlose Kurzeinschätzung von Patentanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz –
Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (bzw. „Markenrechtskanzlei“)
Wenn es um das Thema Markenrecht Abmahnung wegen einer möglichen Markenverletzung geht, helfen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte von LICHTNECKER & LICHTNECKER gerne schnell und unkompliziert bei den nächsten Schritten. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (bzw. „Markenrechtskanzlei“ / „Kanzlei für Markenrecht“) mit Patentanwalt (Deutscher und Europäischer Patentanwalt, European Patent, Trademark und Design Attorney, Europäischer Patentvertreter) und Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) vertritt seit vielen Jahren Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen erfolgreich bei Abmahnungen im Markenrecht und weiteren Kennzeichenstreitigkeiten (z.B. wg. Titelschutz, Unternehmenskennzeichenschutz). Dies gilt sowohl für Abmahnungen, als auch bei gerichtlichen Verfahren (einstweiligen Verfügungen und Klagen wegen angeblichen Markenverletzungen / Kennzeichenrechtsverletzungen / Titelschutzverletzungen) sowie bei Sperrungen auf Amazon (häufig bei Amazon Händlern / AMZ-Sellern).
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Übersicht: Die Abmahnung im Markenrecht wegen Markenverletzung:
Häufige Fragen in Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen Markenrechtverletzung:
Was ist eine markenrechtliche Berechtigungsanfrage?
Was ist die Definition einer Markenverletzung?
Welche Konsequenzen gibt es bei einer Markenrechtabmahnung?
Was beinhaltet eine Unterlassungserklärung bei einer Markenverletzung?
Reaktion auf Abmahnung wegen Markenverletzung:
Soll oder kann ich eine Markenrechtsabmahnung ignorieren?
Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wegen Markenverletzung verteidigen?
Tipp: Wie kann ich eine Abmahnung wegen Markenverletzung vermeiden?
Was ist der Streitwert bei einer Markenverletzung?
Wer trägt die Kosten bei einer unberechtigten Abmahnung?
Wer sind unsere spezialisierten Markenrecht Anwälte / Anwälte für Markenrecht?
Was sind die Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei für Markenrecht?
Welche Informationen benötigt die Markenrechtkanzlei für eine Verteidigung wegen Markenverletzung?
Wo vertritt die Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei bei Markenverletzungen?
Häufige Fragen in Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen Markenrechtverletzung:
Was ist eine Markenrecht Abmahnung? Bzw. was ist eine markenrechtliche Abmahnung wegen Markenverletzung?
Bei einer Markenrecht Abmahnung meldet sich ein Markeninhaber über seinen Anwalt (Patentanwalt oder Rechtsanwalt) oder ggf. auch selbst und teilt mit, dass er sich von einem Angebot gestört fühlt und von einer Markenverletzung (z.B. seiner deutschen Marke oder seiner EU-Marke / Unionsmarke oder seines Unternehmenskennzeichens oder seines Werktitels) ausgeht. In einer markenrechtlichen Abmahnung werden zudem das Einstellen der (angeblichen) Markenrechtverletzung sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung / Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und meist auch weitere Punkte gefordert.
Was ist eine markenrechtliche Berechtigungsanfrage?
Eine Berechtigungsanfrage im Markenrecht ist im Vergleich zu einer markenrechtlichen Abmahnung das mildere Mittel, da hier kein ausdrückliches Unterlassen und auch keine Anwaltskostenerstattung gefordert werden. Generell sollte auch eine solche markenrechtliche Berechtigungsanfrage ernstgenommen und richtig darauf reagiert werden, da sich auch dies zu einer größeren (ggf. auch gerichtlichen) Streitigkeit entwickeln kann.
Was ist die Definition einer Markenverletzung?
Eine Markenverletzung liegt dann vor, wenn das jeweilige Angebot (Ware oder Dienstleistung) in den Schutzbereich einer gültigen Marke (z.B. deutsche Marke oder EU-Marke / Unionsmarke) fällt, also wenn die gegenüberstehenden Zeichen sowie die gegenüberstehenden Angebote identisch oder ähnlich sind und dadurch eine Verwechslungsgefahr hervorgerufen wird, und die Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers gewerblich genutzt wird.
Welche Konsequenzen gibt es bei einer Markenrechtabmahnung?
Wichtigste Konsequenz einer Abmahnung wegen Markenverletzung ist die Forderung nach einem Einstellen / Unterlassen der möglichen Verletzungshandlung z.B. in Deutschland oder der ganzen Europäischen Union verbunden mit dem Verlangen, dass eine Unterlassungserklärung unterschrieben und abgegeben wird. Außerdem werden meist auch noch die Erstattung der Anwaltskosten sowie Auskunft und Schadensersatz wegen Markenverletzung gefordert.
Wenn es zu keiner außergerichtlichen Lösung kommt, dann können die jeweiligen Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden. Im Fall einer einstweiligen Verfügung wegen Markenrechtsverletzung kann es sein, dass ein Gericht auf Antrag innerhalb kurzer Zeit von wenigen Stunden oder Tagen entscheidet, dass das möglicherweise markenverletzende Angebot z.B. nicht mehr produziert, angeboten oder verkauft werden darf.
Was beinhaltet eine Unterlassungserklärung bei einer Markenverletzung?
Im Rahmen einer Unterlassungserklärung bei einer Markenverletzung (bzw. einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung) soll sich der Abgemahnte / mögliche Verletzer dazu verpflichten, die markenverletzende Handlung möglichst ab sofort einzustellen. Zudem wird für den Fall einer künftigen Verletzung eine Vertragsstrafe gefordert.
Reaktion auf Abmahnung wegen Markenverletzung:
Soll oder kann ich eine Markenrechtsabmahnung ignorieren?
Wenn nicht sicher ist, dass es sich um eine „Fake-Abmahnung“ oder einen offensichtlichen Fehler handelt, sollte eine Markenrechtsabmahnung nicht ignoriert, sondern ernst genommen werden. Wenn man hierauf nicht oder nicht richtig reagiert, drohen schwerwiegende Konsequenzen, wie etwa eine kurzfristige Unterlassungsverfügung eines Gerichts und ggf. auch hohe Schadensersatzforderungen.
Wie sollte ich auf eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung reagieren? Was sind die nächsten Schritte bei einer Markenabmahnung?
Die richtige Reaktion auf eine Markenabmahnung ist überaus wichtig. Wenn man eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten hat, sollte man zunächst Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln oder direkt die Gegenseite oder deren Anwalt (Patentanwalt oder Rechtsanwalt) kontaktieren.
Achtung: Durch überstürztes oder falsches Handeln kann es zu negativen Folgen und kaum korrigierbaren Fehlern kommen!
Eine Markenabmahnung sollte jedoch auch nicht ignoriert werden. Empfehlenswert ist eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit einem Markenspezialisten und eine professionelle Reaktion auf eine Markenrecht Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist.
| Wichtiger Tipp: Sie sollten die in der Abmahnung gesetzte Frist unbedingt einhalten und die Markenabmahnung kurzfristig selbst prüfen oder von einem spezialisierten Anwalt für Markenrecht / „Markenrecht Anwalt“ (z.B. Patentanwalt oder „Fachanwalt für Markenrecht“) prüfen lassen. |
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Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wegen Markenverletzung verteidigen?
Generell gibt es verschiedene Ansatzpunkte, wie ich mich gegen eine Abmahnung im Markenrecht wegen Markenverletzung verteidigen kann.
Hierbei gibt es ganz generell zwei Verteidigungslinien:
- Verletzung bestreiten und argumentieren, dass keine Markenverletzung vorliegt, z.B. weil aufgrund relevanter Unterschiede zwischen der Marke und dem verwendeten Zeichen sowie zwischen dem geschützten und dem eigenen Angebot keine Ähnlichkeit und letztlich keine Verwechslungsgefahr vorliegt. Hier empfiehlt sich die Analyse durch einen Markenrechtsspezialisten, der die Verletzungsprüfung vornimmt. Ggf. greifen auch Ausnahmen (z.B. bei der sog. Erschöpfung oder einer rein privaten Nutzung)
- Marke nicht rechtsbeständig: Evtl. gibt es Hinweise, dass die Marke nicht registriert werden durfte oder zu löschen ist. Auch hier ist eine Prüfung und Analyse durch einen Spezialisten für Markenrecht sinnvoll. Ggf. kann man auch über ein Löschungsverfahren beim Patent- und Markenamt in München oder beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante nachdenken.
Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei („Kanzlei für Markenrecht“) mit langjähriger Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen bietet eine auf die jeweilige Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie. Zu nennen sind hier z.B. das Bestreiten der Forderung, Verhandlungen mit der Gegenseite, Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung), Angriffe auf die gegnerische Marke (z.B. wegen älterer Rechte, absoluter Schutzhindernisse oder Nichtbenutzung), negative Feststellungsklage etc.
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Tipp: Wie kann ich eine Abmahnung wegen Markenverletzung vermeiden?
Leider gibt es keine Möglichkeit, dass man mit 100%iger Sicherheit eine Abmahnung wegen Markenverletzung vermeiden kann. Durch entsprechende Beratung und Prüfung von Markenspezialisten und Schutzrechtsrecherchen lässt sich das Risiko einer Markenverletzung und damit einer Markenrecht Abmahnung aber zumindest reduzieren.
Kosten Abmahnung Markenrecht:
Welche Kosten fallen bei einer Markenrecht Abmahnung wegen einer möglichen Markenverletzung an? Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Abmahnung im Markenrecht? Wie teuer ist eine Abmahnung bei einer Markenverletzung?
Die genauen Kosten einer Markenrecht Abmahnung wegen einer möglichen Markenrechtsverletzung, lassen sich leider nicht allgemein oder genau vorhersagen. Die Anwaltskosten bei einer Markenverletzung hängen vor allem davon ab, welchen Gegenstandswert / Streitwert der gegnerische Anwalt (z.B. Patentanwalt, Rechtsanwalt für Markenrecht oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) festsetzt. Generell sind die Streitwerte im Markenrecht und damit auch die Kosten für eine Abmahnung im Markenrecht aber relativ hoch, so dass die Abmahnkosten des Patentanwalts meist im vierstelligen Bereich liegen. Bei gerichtlichen Verfahren liegen die gesetzlichen Anwaltskosten über die Instanzen hinweg eher im fünfstelligen Bereich. Für die außergerichtliche Vertretung bietet unsere Kanzlei für Markenrecht / „Markenkanzlei“ häufig Pauschalpreise für die Kosten des Patentanwalts oder Rechtsanwalts an oder wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab, was oft deutlich günstiger für die Abgemahnten ist.
Was ist der Streitwert bei einer Markenverletzung?
Eine Markenverletzung hat keinen festen Streitwert. Der Streitwert hängt vielmehr vom Einzelfall ab. Generell sind die Streitwerte bei einer Markenverletzung meist relativ hoch und belaufen sich im Regelfall auf mindestens 50.000 Euro, können aber auch bei mehreren 100.000 Euro liegen.
Wie soll man bei einer unberechtigten Abmahnung reagieren? Was sollte man bei einer unberechtigten Abmahnung tun?
Auch wenn Sie meinen, dass die Abmahnung völlig unberechtigt ist, empfiehlt sich im Regelfall eine anwaltliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt. Kommt man dann zum Ergebnis, dass wirklich keine Rechtsverletzung vorlag, so kann man Gegenansprüche beim Abmahner geltend machen und z.B. die Erstattung der Anwaltskosten fordern. Ggf. kommt auch eine negative Feststellungsklage in Betracht.
Wer trägt die Kosten bei einer unberechtigten Abmahnung?
Stellt sich heraus, dass eine unberechtigte Abmahnung vorlag und z.B. gar keine Markenverletzung gegeben ist, so besteht ein Ersatzanspruch gegen den Abmahner (Markeninhaber) und im Grunde müsste dieser für die entstandenen Schäden – wie etwa die eigenen (gesetzlichen) Anwaltskosten – aufkommen.
Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei LICHTNECKER & LICHTNECKER – Ihre Kanzlei für Markenrecht!
Wer sind unsere spezialisierten Markenrecht Anwälte / Anwälte für Markenrecht?
- Markus Lichtnecker: Deutscher Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney, European Patent Litigator (UPC) (Zulassung als Patentanwalt bei der Deutschen Patentanwaltskammer & als Vertreter beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum seit 2014 // Zulassung als Vertreter beim Europäischen Patentamt (European Patent Attorney) seit 2015)
- Florian Lichtnecker: Deutscher Rechtsanwalt (Anwaltszulassung seit 2010, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2013)
Was sind die Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei für Markenrecht?
- Langjährige Erfahrung der Partner aus über 10 Jahren in eigener Kanzlei und Vielzahl erfolgreicher Fälle
- Hochspezialisiertes Team aus Patentanwalt und Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Direkte und schnelle Betreuung durch die erfahrenen Partner der Kanzlei
- Konkurrenzfähige Konditionen (teils auch Pauschalgebühren für außergerichtliche Vertretung)
- Wirtschaftliches und lösungsorientiertes Vorgehen abgestimmt auf jeweilige Situation
Welche Informationen benötigt die Markenrechtkanzlei für eine Verteidigung wegen Markenverletzung?
Zum einen benötigt der auf Markenrecht spezialisierte Anwalt (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) die erhaltene Markenrecht Abmahnung. Zum anderen sind auch folgende Zusatzinformationen sinnvoll, um den Sachverhalt besser einordnen zu können:
- Trifft der Vorwurf aus Ihrer Sicht zu oder sehen Sie Unterschiede zwischen den gegenüberstehenden Zeichen / Angebot?
- Gibt es ggf. andere Rechtfertigungsgründe?
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Wo vertritt die Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei bei Markenverletzungen?
Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (mit Patentanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) kann bei Markenverletzungen bundesweit vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten (z.B. in München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mannheim, Hamburg, Berlin etc.) vertreten.
Die spezialisierte Kanzlei ist in Eggenfelden (Rottal-Inn u.a. mit Pfarrkirchen, Simbach am Inn, Arnstorf, Massing, Gangkofen und Bad Birnbach) angesiedelt. In einem Umkreis von ca. 100 km finden sich nicht nur die weiteren Landkreise Niederbayerns (Passau u.a. mit Pocking, Vilshofen, Hauzenberg, Fürstenzell, Ortenburg, Bad Griesbach, Bad Füssing, Ruhstorf an der Rott, Tiefenbach und Salzweg; Landshut u.a. mit Vilsbiburg, Rottenburg an der Laaber, Altdorf, Ergolding, Ergoldsbach, Essenbach und Geisenhausen; Dingolfing-Landau u.a. mit Landau an der Isar, Eichendorf, Pilsting, Reisbach, Frontenhausen, Wallersdorf und Mengkofen; Straubing-Bogen u.a. mit Geiselhöring, Mallersdorf und Straßkirchen; Deggendorf u.a. mit Osterhofen, Plattling und Hengersberg; Freyung-Grafenau u.a. mit Waldkirchen und Röhrnbach; Regen u.a. mit Viechtach, Zwiesel und Teisnach; Kelheim u.a. mit Abensberg Mainburg, Neustadt an der Donau, Riedenburg und Bad Abbach; inklusive der zugehörigen Regionen Bäderdreieck, Bayerischer Wald, Bayerisches Golf- und Thermenland (in Südostbayern bzw. Ostbayern / Südbayern), sondern auch die umliegenden Landkreise Oberbayerns (Altötting u.a. mit Burghausen, Neuötting, Töging am Inn, Burgkirchen an der Alz, Garching an der Alz und Tüßling; Mühldorf u.a. mit Waldkraiburg, Haag in Oberbayern, Neumarkt-Sankt Veit und Ampfing; Traunstein u.a. mit Traunreut, Trostberg, Tittmoning, Chiemsee, Chiemgau und Waging am See; Erding u.a. Dorfen, Taufkirchen (Vils), Oberding, Moosinning und Isen; Freising u.a. mit Moosburg an der Isar und Neufahrn bei Freising) und der Oberpfalz (mit den Landkreisen Cham u.a. mit Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting und Waldmünchen; Regensburg u.a. mit Regenstauf, Neutraubling, Lappersdorf, Nittendorf und Wörth an der Donau). Auch aus dem benachbarten Österreich (z.B. Oberösterreich u.a. mit Linz, Braunau, Schärding und Ried im Innkreis; Salzburg) ist unsere Patentrechtskanzlei gut zu erreichen. Gerne stehen wir aber auch für Unternehmen aus ganz Deutschland, Europa und weiteren Ländern zur Verfügung.
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