– Kostenlose Kurzeinschätzung von Patentanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz –
Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (bzw. „Kanzlei für Designrecht“)
Wenn es um das Thema Designrecht Abmahnung wegen einer möglichen Designverletzung / Geschmacksmusterverletzung geht, helfen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte von LICHTNECKER & LICHTNECKER gerne schnell und unkompliziert bei den nächsten Schritten. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (bzw. „Designrechtskanzlei“ / „Kanzlei für Designrecht“ / „Kanzlei für Geschmacksmusterrecht“) mit Patentanwalt (Deutscher und Europäischer Patentanwalt, European Patent, Trademark und Design Attorney, Europäischer Patentvertreter) und Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) vertritt seit vielen Jahren Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen erfolgreich bei Abmahnungen im Designrecht / Geschmacksmusterrecht. Dies gilt sowohl für Abmahnungen, als auch bei gerichtlichen Verfahren (einstweiligen Verfügungen und Klagen wegen angeblichen Designverletzungen) sowie bei Sperrungen auf Amazon (häufig bei Amazon Händlern / AMZ-Sellern).
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Übersicht: Die Abmahnung im Designrecht wegen Designverletzung:
Häufige Fragen in Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen Designrechtverletzung:
Was ist eine designrechtliche Berechtigungsanfrage?
Was ist die Definition einer Designverletzung?
Welche Konsequenzen gibt es bei einer Designrechtabmahnung?
Was beinhaltet eine Unterlassungserklärung bei einer Designverletzung?
Reaktion auf Abmahnung wegen Designverletzung:
Soll oder kann ich eine Designrechtsabmahnung ignorieren?
Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wegen Designverletzung verteidigen?
Tipp: Wie kann ich eine Abmahnung wegen Designverletzung vermeiden?
Was ist der Streitwert bei einer Designverletzung?
Wer trägt die Kosten bei einer unberechtigten Abmahnung?
Wer sind unsere spezialisierten Designrecht Anwälte / Anwälte für Designrecht?
Was sind die Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei für Designrecht?
Welche Informationen benötigt die Designrechtkanzlei für eine Verteidigung wegen Designverletzung?
Wo vertritt die Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei bei Designverletzungen?
Häufige Fragen in Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen Designrechtverletzung:
Was ist eine Designrecht Abmahnung? Bzw. was ist eine designrechtliche Abmahnung wegen Designverletzung?
Bei einer Designrecht Abmahnung meldet sich ein Designinhaber über seinen Anwalt (Patentanwalt oder Rechtsanwalt) oder ggf. auch selbst und teilt mit, dass er sich von einem Angebot gestört fühlt und von einer Designverletzung (z.B. seines deutschen Designs oder seines EU-Designs / Unionsgeschmacksmusters / früher: Gemeinschaftsgeschmacksmusters) ausgeht. In einer designrechtlichen Abmahnung werden zudem das Einstellen der (angeblichen) Designrechtverletzung sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung / Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und meist auch weitere Punkte gefordert.
Was ist eine designrechtliche Berechtigungsanfrage?
Eine Berechtigungsanfrage im Designrecht ist im Vergleich zu einer designrechtlichen Abmahnung das mildere Mittel, da hier kein ausdrückliches Unterlassen und auch keine Anwaltskostenerstattung gefordert werden. Generell sollte auch eine solche designrechtliche Berechtigungsanfrage ernstgenommen und richtig darauf reagiert werden, da sich auch dies zu einer größeren (ggf. auch gerichtlichen) Streitigkeit entwickeln kann.
Was ist die Definition einer Designverletzung?
Eine Designverletzung / Geschmacksmusterverletzung liegt dann vor, wenn das jeweilige Angebot in den Schutzbereich eines gültigen Designs (z.B. deutsches Design oder EU-Design / Unionsgeschmacksmusters) fällt, also wenn zwischen den gegenüberstehenden Angeboten ein übereinstimmender Gesamteindruck hervorgerufen wird, und das Design ohne Erlaubnis des Designinhabers gewerblich genutzt wird.
Welche Konsequenzen gibt es bei einer Designrechtabmahnung?
Wichtigste Konsequenz einer Abmahnung wegen Designverletzung ist die Forderung nach einem Einstellen / Unterlassen der möglichen Verletzungshandlung z.B. in Deutschland oder der ganzen Europäischen Union verbunden mit dem Verlangen, dass eine Unterlassungserklärung unterschrieben und abgegeben wird. Außerdem werden meist auch noch die Erstattung der Anwaltskosten sowie Auskunft und Schadensersatz wegen Designverletzung gefordert.
Wenn es zu keiner außergerichtlichen Lösung kommt, dann können die jeweiligen Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden. Im Fall einer einstweiligen Verfügung wegen Designrechtsverletzung kann es sein, dass ein Gericht auf Antrag innerhalb kurzer Zeit von wenigen Stunden oder Tagen entscheidet, dass das möglicherweise Designverletzende Angebot z.B. nicht mehr produziert, angeboten oder verkauft werden darf.
Was beinhaltet eine Unterlassungserklärung bei einer Designverletzung?
Im Rahmen einer Unterlassungserklärung bei einer Designverletzung (bzw. einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung) soll sich der Abgemahnte / mögliche Verletzer dazu verpflichten, die designverletzende Handlung möglichst ab sofort einzustellen. Zudem wird für den Fall einer künftigen Verletzung eine Vertragsstrafe gefordert.
Reaktion auf Abmahnung wegen Designverletzung:
Soll oder kann ich eine Designrechtsabmahnung ignorieren?
Wenn nicht sicher ist, dass es sich um eine „Fake-Abmahnung“ oder einen offensichtlichen Fehler handelt, sollte eine Designrechtsabmahnung nicht ignoriert, sondern ernst genommen werden. Wenn man hierauf nicht oder nicht richtig reagiert, drohen schwerwiegende Konsequenzen, wie etwa eine kurzfristige Unterlassungsverfügung eines Gerichts und ggf. auch hohe Schadensersatzforderungen.
Wie sollte ich auf eine Abmahnung wegen einer Designrechtsverletzung reagieren? Was sind die nächsten Schritte bei einer Designabmahnung?
Die richtige Reaktion auf eine Designabmahnung ist überaus wichtig. Wenn man eine Abmahnung wegen einer Designrechtsverletzung erhalten hat, sollte man zunächst Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln oder direkt die Gegenseite oder deren Anwalt (Patentanwalt oder Rechtsanwalt) kontaktieren.
Achtung: Durch überstürztes oder falsches Handeln kann es zu negativen Folgen und kaum korrigierbaren Fehlern kommen!
Eine Designabmahnung sollte jedoch auch nicht ignoriert werden. Empfehlenswert ist eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit einem Designspezialisten / Spezialisten für Geschmacksmusterrecht und eine professionelle Reaktion auf eine Designrecht Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist.
| Wichtiger Tipp: Sie sollten die in der Abmahnung gesetzte Frist unbedingt einhalten und die Designabmahnung kurzfristig selbst prüfen oder von einem spezialisierten Anwalt für Designrecht / „Designrecht Anwalt“ (z.B. Patentanwalt oder „Fachanwalt für Designrecht“) prüfen lassen. |
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Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wegen Designverletzung verteidigen?
Generell gibt es verschiedene Ansatzpunkte, wie ich mich gegen eine Abmahnung im Designrecht wegen Designverletzung verteidigen kann.
Hierbei gibt es ganz generell zwei Verteidigungslinien:
- Verletzung bestreiten und argumentieren, dass keine Designverletzung vorliegt, z.B. weil zwischen dem registrierten Design / Geschmacksmuster und dem eigenen Angebot kein übereinstimmender Gesamteindruck gegen ist. Hier empfiehlt sich die Analyse durch einen Designrechtsspezialisten, der die Verletzungsprüfung vornimmt. Ggf. greifen auch Ausnahmen (z.B. bei der sog. Erschöpfung oder einer rein privaten Nutzung)
- Design nicht rechtsbeständig: Evtl. gibt es Hinweise, dass das Design nicht registriert werden durfte oder zu löschen ist, z.B. weil es nicht „neu“ ist. Auch hier ist eine Prüfung und Analyse durch einen Spezialisten für Designrecht sinnvoll. Ggf. kann man auch über ein Löschungsverfahren beim Patent- und Markenamt in München oder beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante nachdenken.
Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (u.a. „Kanzlei für Designrecht“) mit langjähriger Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen bietet eine auf die jeweilige Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie. Zu nennen sind hier z.B. das Bestreiten der Forderung, Verhandlungen mit der Gegenseite, Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung), Angriffe auf das gegnerische Design / Geschmacksmuster (z.B. wegen fehlender Neuheit oder fehlender Eigenart), negative Feststellungsklage etc.
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Tipp: Wie kann ich eine Abmahnung wegen Designverletzung vermeiden?
Leider gibt es keine Möglichkeit, dass man mit 100%iger Sicherheit eine Abmahnung wegen Designverletzung vermeiden kann. Durch entsprechende Beratung und Prüfung von Designspezialisten und Schutzrechtsrecherchen lässt sich das Risiko einer Designverletzung und damit einer Designrecht Abmahnung aber zumindest reduzieren.
Kosten Abmahnung Designrecht:
Welche Kosten fallen bei einer Designrecht Abmahnung wegen einer möglichen Designverletzung an? Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Abmahnung im Designrecht? Wie teuer ist eine Abmahnung bei einer Designverletzung?
Die genauen Kosten einer Designrecht Abmahnung wegen einer möglichen Designrechtsverletzung, lassen sich leider nicht allgemein oder genau vorhersagen. Die Anwaltskosten bei einer Designverletzung hängen vor allem davon ab, welchen Gegenstandswert / Streitwert der gegnerische Anwalt (z.B. Patentanwalt, Rechtsanwalt für Designrecht oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) festsetzt. Generell sind die Streitwerte im Designrecht / Geschmacksmusterrecht und damit auch die Kosten für eine Abmahnung im Designrecht aber relativ hoch, so dass die Abmahnkosten des Patentanwalts meist im vierstelligen Bereich liegen. Bei gerichtlichen Verfahren liegen die gesetzlichen Anwaltskosten über die Instanzen hinweg eher im fünfstelligen Bereich. Für die außergerichtliche Vertretung bietet unsere Kanzlei für Designrecht häufig Pauschalpreise für die Kosten des Patentanwalts oder Rechtsanwalts an oder wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab, was oft deutlich günstiger für die Abgemahnten ist.
Was ist der Streitwert bei einer Designverletzung?
Eine Designverletzung hat keinen festen Streitwert. Der Streitwert hängt vielmehr vom Einzelfall ab. Generell sind die Streitwerte bei einer Designverletzung meist relativ hoch und belaufen sich im Regelfall auf mindestens 50.000 Euro, können aber auch bei mehreren 100.000 Euro liegen.
Wie soll man bei einer unberechtigten Abmahnung reagieren? Was sollte man bei einer unberechtigten Abmahnung tun?
Auch wenn Sie meinen, dass die Abmahnung völlig unberechtigt ist, empfiehlt sich im Regelfall eine anwaltliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt. Kommt man dann zum Ergebnis, dass wirklich keine Rechtsverletzung vorlag, so kann man Gegenansprüche beim Abmahner geltend machen und z.B. die Erstattung der Anwaltskosten fordern. Ggf. kommt auch eine negative Feststellungsklage in Betracht.
Wer trägt die Kosten bei einer unberechtigten Abmahnung?
Stellt sich heraus, dass eine unberechtigte Abmahnung vorlag und z.B. gar keine Designverletzung gegeben ist, so besteht ein Ersatzanspruch gegen den Abmahner (Designinhaber) und im Grunde müsste dieser für die entstandenen Schäden – wie etwa die eigenen (gesetzlichen) Anwaltskosten – aufkommen.
Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei LICHTNECKER & LICHTNECKER – Ihre Kanzlei für Designrecht!
Wer sind unsere spezialisierten Designrecht Anwälte / Anwälte für Designrecht?
- Markus Lichtnecker: Deutscher Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney, European Patent Litigator (UPC) (Zulassung als Patentanwalt bei der Deutschen Patentanwaltskammer & als Vertreter beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum seit 2014 // Zulassung als Vertreter beim Europäischen Patentamt (European Patent Attorney) seit 2015)
- Florian Lichtnecker: Deutscher Rechtsanwalt (Anwaltszulassung seit 2010, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2013)
Was sind die Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei für Designrecht?
- Langjährige Erfahrung der Partner aus über 10 Jahren in eigener Kanzlei und Vielzahl erfolgreicher Fälle
- Hochspezialisiertes Team aus Patentanwalt und Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Direkte und schnelle Betreuung durch die erfahrenen Partner der Kanzlei
- Konkurrenzfähige Konditionen (teils auch Pauschalgebühren für außergerichtliche Vertretung)
- Wirtschaftliches und lösungsorientiertes Vorgehen abgestimmt auf jeweilige Situation
Welche Informationen benötigt die Designrechtkanzlei für eine Verteidigung wegen Designverletzung?
Zum einen benötigt der auf Designrecht spezialisierte Anwalt (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) die erhaltene Designrecht Abmahnung. Zum anderen sind auch folgende Zusatzinformationen sinnvoll, um den Sachverhalt besser einordnen zu können:
- Trifft der Vorwurf aus Ihrer Sicht zu oder sehen Sie Unterschiede zwischen den gegenüberstehenden Designs?
- Gibt es ggf. Rechtfertigungsgründe?
- Ist Ihnen bekannt, dass es zum Anmeldezeitpunkt des gegnerischen Designs schon identische / ähnliche Angebote von Dritten auf dem Markt gab?
- Wissen Sie, ob die Gegenseite das Produkt schon länger als ein Jahr vor Anmeldung des Designs veröffentlicht hat?
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Wo vertritt die Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei bei Designverletzungen?
Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (mit Patentanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) kann bei Designverletzungen / Geschmacksmusterverletzungen bundesweit vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten (z.B. in München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mannheim, Hamburg, Berlin etc.) vertreten.
Die spezialisierte Kanzlei ist in Eggenfelden (Rottal-Inn u.a. mit Pfarrkirchen, Simbach am Inn, Arnstorf, Massing, Gangkofen und Bad Birnbach) angesiedelt. In einem Umkreis von ca. 100 km finden sich nicht nur die weiteren Landkreise Niederbayerns (Passau u.a. mit Pocking, Vilshofen, Hauzenberg, Fürstenzell, Ortenburg, Bad Griesbach, Bad Füssing, Ruhstorf an der Rott, Tiefenbach und Salzweg; Landshut u.a. mit Vilsbiburg, Rottenburg an der Laaber, Altdorf, Ergolding, Ergoldsbach, Essenbach und Geisenhausen; Dingolfing-Landau u.a. mit Landau an der Isar, Eichendorf, Pilsting, Reisbach, Frontenhausen, Wallersdorf und Mengkofen; Straubing-Bogen u.a. mit Geiselhöring, Mallersdorf und Straßkirchen; Deggendorf u.a. mit Osterhofen, Plattling und Hengersberg; Freyung-Grafenau u.a. mit Waldkirchen und Röhrnbach; Regen u.a. mit Viechtach, Zwiesel und Teisnach; Kelheim u.a. mit Abensberg Mainburg, Neustadt an der Donau, Riedenburg und Bad Abbach; inklusive der zugehörigen Regionen Bäderdreieck, Bayerischer Wald, Bayerisches Golf- und Thermenland (in Südostbayern bzw. Ostbayern / Südbayern), sondern auch die umliegenden Landkreise Oberbayerns (Altötting u.a. mit Burghausen, Neuötting, Töging am Inn, Burgkirchen an der Alz, Garching an der Alz und Tüßling; Mühldorf u.a. mit Waldkraiburg, Haag in Oberbayern, Neumarkt-Sankt Veit und Ampfing; Traunstein u.a. mit Traunreut, Trostberg, Tittmoning, Chiemsee, Chiemgau und Waging am See; Erding u.a. Dorfen, Taufkirchen (Vils), Oberding, Moosinning und Isen; Freising u.a. mit Moosburg an der Isar und Neufahrn bei Freising) und der Oberpfalz (mit den Landkreisen Cham u.a. mit Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting und Waldmünchen; Regensburg u.a. mit Regenstauf, Neutraubling, Lappersdorf, Nittendorf und Wörth an der Donau). Auch aus dem benachbarten Österreich (z.B. Oberösterreich u.a. mit Linz, Braunau, Schärding und Ried im Innkreis; Salzburg) ist unsere Patentrechtskanzlei gut zu erreichen. Gerne stehen wir aber auch für Unternehmen aus ganz Deutschland, Europa und weiteren Ländern zur Verfügung.
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