WIPANO Förderung von Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen

WIPANO: Förderprogramm für Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen

Für Existenzgründer, Start-Ups, aber auch für etablierte Unternehmen gibt es eine überaus interessante Förderung des Bundes für die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern.

So werden für kleine und mittlere Unternehmen etwa durch das Programm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Nachfolger des früheren Förderprogramms „SIGNO – Schutz von Ideen für die Gewerbliche Nutzung“) bis zu 50 % einer Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung (z.B. der Kosten des Patentanwalts) gefördert. Fördervoraussetzung ist dabei u.a., dass bisher noch keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung getätigt wurde bzw. die letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Durch das Förderprogramm werden sechs verschiedene Leistungspakete unterstützt, die von der Prüfung der Erfindung bis zur Schutzrechtsanmeldung und Verwertung der Erfindung reichen. Auch die Anmeldung von Marken und Designs / Geschmacksmustern können in diesem Zusammennhang gefördert werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „WIPANO“ finden Sie unter folgendem Link.

Patentanwalt Dr. Markus Lichtnecker und Rechtsanwalt Dr. Florian Lichtnecker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) stehen Ihnen gerne für Schutzrechtsanmeldungen unter Berücksichtigung des Förderprogramms WIPANO zur Verfügung. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf!